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Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur geplanten erbrechtlichen Gleichstellung aller nichtehelichen Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind: Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Familienrecht ist weitgehend vollendet. Nichteheliche Kinder in der Bundesrepublik bekamen bereits 1970 ein gesetzliches Erbrecht. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Gleichstellung war die Kindschaftsrechtsreform, die ich vor über zehn Jahren auf den Weg gebracht habe. Die politischen Weichenstellungen sind in der Gesellschaft angekommen. Heute ist es kein Makel, nicht verheiratete Eltern zu haben.
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Justizministerin: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht: Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.
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Neues Erbrecht ab 1. Januar 2010
Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Der Deutsche Bundestag hat die Reform im Juli 2009 mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der Linken verabschiedet. Das Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.
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Die Verrohung nimmt zu
Die CSU will nach dem Mord an einem Münchner S-Bahn-Fahrgast das Jugendstrafrecht verschärfen - Justizministerin Zypries hält das für "hilflosen Aktionismus". Der SZ erläutert sie ihren Lösungsansatz - und die Gründe der "Verrohung". Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält Forderungen nach höheren Strafen für gewalttätige Jugendliche für Aktionismus. Sie will lieber mehr Geld für die Erziehung aufwenden.
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Kostensenkung beim elektronischen Bundesanzeiger
Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH senkt in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 die Preise für die verpflichtende Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger. Künftig wird wird der Fixpreis bei Anlieferung des Jahresabschlusses im Standardformat XML/XBRL 30 EUR statt bisher 35 EUR für kleine Gesellschaften und 48 EUR statt bisher 55 EUR für mittelgroße Gesellschaften betragen.
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Am 1. September 2009 tritt die gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft
Damit sind die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Patientenverfügungen erläutern dem Arzt den Willen des Patienten, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.
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Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft.
"Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit - also etwa für Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen. Damit kommen - nach der bereits Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform - weitere große Bausteine für ein zeitgemäßes, verlässliches und praktisch handhabbares Familienrecht", sagte Bundesjustizministerin Zypries.
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Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren
Der Deutsche Bundestag hat heute das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Neuregelungen schließen inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgen das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern. "Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzuklären und die Schuld oder Unschuld des Täters in einem fairen Verfahren festzustellen. Ein Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten schützen. Dies gilt vor allem für Kinder und Jugendliche, aber auch für besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer, etwa solche einer Sexualstraftat oder eines schweren Gewaltverbrechens. Künftig werden Verletzte und Zeugen noch besser vor Belastungen im Strafverfahren geschützt und ihre Rechte gestärkt. Das Strafverfahren darf nicht zu erneuten Traumatisierungen der Opfer führen oder Zeugen gefährden. Wir stellen daher sicher, dass künftig Opfer schon bei der Anzeigeerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden.
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Bundestag verabschiedet Erbrechtsreform
Der Bundestag hat heute die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. "Wir haben ein gutes Erbrecht. Es besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren und hat sich grundsätzlich bewährt. Auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte Wertvorstellungen hat unser Erbrecht aber in einigen Bereichen keine zeitgemäßen Antworten - insbesondere dann, wenn es um die Gründe geht, aus denen ein Erblasser den Pflichtteil entziehen kann. Wir stärken die Testierfreiheit, damit jeder Einzelne sein Vermögen nach seinen Vorstellungen verteilen kann. Dennoch bleibt die familiäre Verantwortung innerhalb der Familien erhalten, denn eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass ihrer Eltern kann schon von Verfassungs wegen nicht entzogen werden", erläuterte Bundesministerin Zypries die Erbrechtsreform.
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