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Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren
Der Deutsche Bundestag hat heute das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Neuregelungen schließen inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgen das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern. "Unser Grundgesetz fordert nicht nur, Straftaten aufzuklären und die Schuld oder Unschuld des Täters in einem fairen Verfahren festzustellen. Ein Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten schützen. Dies gilt vor allem für Kinder und Jugendliche, aber auch für besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer, etwa solche einer Sexualstraftat oder eines schweren Gewaltverbrechens. Künftig werden Verletzte und Zeugen noch besser vor Belastungen im Strafverfahren geschützt und ihre Rechte gestärkt. Das Strafverfahren darf nicht zu erneuten Traumatisierungen der Opfer führen oder Zeugen gefährden. Wir stellen daher sicher, dass künftig Opfer schon bei der Anzeigeerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden.
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Bundestag verabschiedet Erbrechtsreform
Der Bundestag hat heute die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. "Wir haben ein gutes Erbrecht. Es besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren und hat sich grundsätzlich bewährt. Auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte Wertvorstellungen hat unser Erbrecht aber in einigen Bereichen keine zeitgemäßen Antworten - insbesondere dann, wenn es um die Gründe geht, aus denen ein Erblasser den Pflichtteil entziehen kann. Wir stärken die Testierfreiheit, damit jeder Einzelne sein Vermögen nach seinen Vorstellungen verteilen kann. Dennoch bleibt die familiäre Verantwortung innerhalb der Familien erhalten, denn eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass ihrer Eltern kann schon von Verfassungs wegen nicht entzogen werden", erläuterte Bundesministerin Zypries die Erbrechtsreform.
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Redaktionsstab Rechtssprache sorgt für verständlichere Gesetze
Im Bundesministerium der Justiz nimmt zum 1. April 2009 der Redaktionsstab Rechtssprache seine Arbeit auf. Sprachwissenschaftler werden künftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bundesministerien bei der Formulierung von Rechtsvorschriften fachkundig beraten. Damit wird das vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für deutsche Sprache begonnene Pilotprojekt "Verständliche Gesetze" fortgeführt und ausgeweitet.
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Justiz-Studie: Warum die Strafe gar nicht so wichtig ist
Der Grundsatz klingt simpel: Wer eine Straftat verübt, sollte verurteilt und bestraft werden. Die Realität sieht anders aus. Seit der Strafrechtsreform von 1969 hat die Zahl der Verfahrenseinstellungen signifikant zugenommen. Eine Studie zeigt, dass aber gerade eine Verurteilung abschreckend wirkt. Die Art der Strafe ist nebensächlich. Die Verurteilung eines Straftäters wirkt abschreckender als Art und Härte einer Strafe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Auftrag gegeben hat und in Berlin vorstellte. Die in Deutschland zunehmende Zahl von Verfahrenseinstellungen führe dagegen tendenziell zu einem Anstieg der Kriminalität, erklärten die für die Studie verantwortlichen Wissenschaftler und forderten eine Überprüfung dieser Politik.
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Neues Recht für Vorstandsgehälter
Die Bundesregierung hat heute auf Vorlage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Formulierungshilfe zum Handels- und Aktienrecht beschlossen. Die heute gebilligten Regelungsvorschläge sollen als Gesetzentwurf durch die Fraktionen von SPD und CDU/CSU eingebracht werden. Die Schärfung des rechtlichen Instrumentariums wird dafür Sorge tragen, dass bei der Vergütung von Vorständen verstärkt Anreize für eine nachhaltige und auf Langfristigkeit ausgerichtete Unternehmensentwicklung gesetzt werden.
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Kabinett beschließt neue Regeln zur Stärkung des Anlegerschutzes
Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Rechte von Anlegern gestärkt werden. So soll die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Fall einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften verbessert werden. Daneben wird das Schuldverschreibungsgesetz neu gefasst.
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Gesetzentwurf zum Schutz von Opfer und Zeugen im Strafverfahren
Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes beschlossen. Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.
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Bundestag berät Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit bei Geldstrafen
Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beraten. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries soll das Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20.000 ¤ - statt wie bisher 5.000 ¤ - verhängen können. Damit wird sichergestellt, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt.
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Verständigung in Strafverfahren künftig gesetzlich geregelt
Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren geregelt werden. Der Entwurf enthält klare gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen und gewährleistet dadurch Rechtsicherheit, Transparenz und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis.
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