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Steueränderungen im Jahressteuergesetz 2009
Verfassungsfeindliche Vereine werden ab 2009 keine Chance mehr haben, als gemeinnützig anerkannt zu werden. Steuerstraftaten verjähren erst nach zehn Jahren. Kosten für Privatschulen können weiterhin steuerlich abgesetzt werden. Mit diesen Beschlüssen passt das Jahressteuergesetz 2009 das Steuerrecht an die laufende Rechtsprechung an. Mit dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 hat das Bundeskabinett unter anderem folgende Änderungen beschlossen:
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Gemeinnützigkeit
Ab 2009 werden Vereine nur dann als gemeinnützig anerkannt, wenn sich ihre Satzung und ihre tatsächliche Geschäftsführung an die Verfassung halten. Vereine, die extremistisches Gedankengut fördern, verlieren damit Steuervorteile. Sie sind zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssen den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.
Längere Verjährungsfristen für Steuerstraftaten
Bisher werden Steuerstraftaten nach fünf Jahren nicht mehr verfolgt, das heißt sie verjähren.
Diese Verjährungsfrist wird künftig zehn Jahre betragen. Die längere Verjährungsfrist gilt auch für alle bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht verjährten Steuerstraftaten. Angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung ist dies eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen.
Steuerabzug für Schulgeld im In- und Ausland
Künftig sollen maximal 3.000 Euro Schulgeld pro Kind und Jahr für private Schulen als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig sein. Das gilt auch für Schulen im Ausland. Voraussetzung: Diese Schulen müssen zu einem von der Kultusministerkonferenz anerkannten Abschluss führen.
Bisher gab es nur bei Schulgeld für eine private Schule in Deutschland einen Steuerabzug.
Ansonsten ändert sich nichts: 30 Prozent des Schulgeldes nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten. Es kann also ein Schulgeld bis zu 10.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, um den Höchstbetrag von 3.000 Euro abzusetzen.
Wahl zwischen Steuerklassen für Doppelverdiener-Ehepaare
Für Doppelverdiener-Ehepaare wird ein so genanntes "optionales Faktorverfahren" eingeführt. Diese Ehepaare können dann nicht nur wählen, ob sie nach den Steuerklassen III und V besteuert werden. Sie können auch gemeinsam die Steuerklasse IV wählen. Der Splitting-Vorteil wird dann auf beide verteilt. So wird die einseitig hohe Steuerbelastung auf den Hinzuverdienst eines Ehepartners reduziert. Da sich die Ehegatten freiwillig für das Anteilsverfahren entscheiden können, wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Ehegatten gewährleistet. Dies soll ab 2010 gelten.
Kindergeld bei Eigenheimzulage bleibt
Die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung wird weiter bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr (Steueränderungsgesetz 2007) bleibt hier also unberücksichtigt.
Damit werden Härtefälle vermieden, weil Investitionsentscheidungen unter Einbeziehung der Eigenheimförderung bereits vor der Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze getroffen wurden.
Quelle: Bundesregierung
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