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Michael Glos, zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels vor dem Deutschen Bundestag am 21. September 2007 in Berlin:
Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir sind uns alle einig: Wir brauchen eine Energieversorgung, die klimafreundlich, sicher und zuverlässig ist und gleichzeitig wettbewerbsfähige Preise bietet. Es geht nicht darum, ob sich die Manager einzelner Energieunternehmen selbst den Strom leisten können, sondern es geht um die Verbraucher und vor allen Dingen darum, dass unsere produzierende Wirtschaft mit preiswertem Strom versorgt wird.
Zu diesem Zweck bringt die Bundesregierung jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch ein. Ich verstehe mich grundsätzlich als Minister für Wirtschaft, also für alle Menschen, nicht als Minister der Wirtschaft. Deswegen ist es mir immer ein Anliegen, darauf zu achten, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht stärker belastet werden, als es sein muss.
Die steigenden Strom- und Energiepreise, insbesondere allerdings die steigendenPreise für Strom beim Gas hat das andere Ursachen , beweisen, dass dieses Anliegen ungeheuer wichtig ist. Trotz der Marktöffnung haben sich die Strom- und Gaspreise in Deutschland leider weiter erhöht.
Eine Ursache dafür ist, dass der Wettbewerb nicht so funktioniert, wie wir es alle gerne hätten. Ich unterstelle niemandem Preisabsprachen, aber man muss
feststellen: Wir haben nur wenige große Unternehmen, die Energieversorgung anbieten. Diese haben historisch abgegrenzte Absatzgebiete. Die Marktkräfte sind offensichtlich noch zu schwach, um Preiserhöhungen gerade beim Strom entgegenzuwirken. Hier greift die Missbrauchsaufsicht, die ein Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfes ist. Dieses Instrument wollen wir stärken durch Beweislastumkehr, durch bessere Vergleichsmöglichkeiten und durch sofortigen Vollzug. Wir schärfen also ein vorhandenes Schwert. Für mich ist die Missbrauchsaufsicht der Knüppel im Sack. Dieser Knüppel muss aber nicht unbedingt wie im Märchen aus dem Sack kommen. Niemand, der sich marktgerecht verhält, muss dieses Gesetz fürchten.
Eine erfreuliche Wirkung zeichnet sich bereits im Vorfeld ab. An den zusätzlichen Konkurrenzangeboten wird deutlich, dass es ein gemeinsames Verständnis von Wettbewerb gibt. Manche fürchten eine ständige Kostenkontrolle, andere, dass die Preise so niedrig gehalten werden, dass weniger neue Anbieter auf den Markt kommen. Letzteres würde aber im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Unternehmen nur dann neu auf den Markt kommt und nur dann Strom produzieren will, wenn übermäßig große Preisspannen möglich sind. Gegen maßvolle Preisspannen haben wir überhaupt nichts einzuwenden. Genau hier greift dieses Instrument.
Wir haben dieses Gesetz bis zum Jahr 2012 befristet, weil wir hoffen, dass es auf dem EU-Strommarkt zu mehr Wettbewerb kommt. Es wird bei diesem Gesetz also ein Modell angewandt, das erst vor wenigen Tagen für die Ehe vorgeschlagen wurde: Es läuft automatisch aus. Falls man das Gesetz dann, wenn es ausläuft, noch will, muss man gemeinsam vereinbaren, es zu verlängern.
Ich will nur wenige Worte zu den Vorschlägen aus Brüssel sagen. Sie gehen in die richtige Richtung. Wir müssen allerdings aufpassen, dass wir unsere
Energiekonzerne nicht durch Regelungen, die in Brüssel getroffen werden, so sehr knebeln, dass sie gegenüber französischen und anderen europäischen Großanbietern nicht mehr wettbewerbsfähig sind.
Vor allen Dingen brauchen wir genug Investitionen in die Netze. Da wir die erneuerbaren Energien stärker integrieren wollen darin sind wir uns einig , ist
ein Ausbau der Netze notwendig. Dieser Ausbau wird uns noch vor schwierige Aufgaben stellen. Auch hier kann es sein, dass wir ein neues Gesetz brauchen.
Wir setzen mit dem zweiten Teil des Gesetzes das gehört dazu die Koalitionsvereinbarung um; dazu ist der Wirtschaftsminister beauftragt, auch wenn
ihm nicht alles dabei gefällt. Wir wollen die kleinen und mittleren Einzelhändler vor der Marktmacht der Großen schützen. Auch Tante-Emma-Läden gehören zur Vielfalt des Marktes. Mit der neuen Regelung in Paragraf 20 GWB wird das geltende Verbot von Verkäufen unter Einstandspreis erweitert.
Der Bundesrat hat bisher signalisiert, dass er diese Gesetzentwürfe so, wie sie vorliegen, unterstützt.
Ich komme zu einem weiteren Gesetzentwurf, den wir aus Rationalisierungsgründen mit einbringen und der eine große Bedeutung für die Zukunft hat. Das ist das Steinkohlefinanzierungsgesetz, das dazu führen soll, dass die Subventionen für den Steinkohlenbergbau auslaufen. Deswegen muss nicht gleichzeitig der Steinkohlenbergbau auslaufen. Wenn sich Kohle marktgerecht fördern lässt in einzelnen Gruben oder wenn die Nachfrage entsprechend steigt , dann soll das so sein.
Ich bedanke mich bei allen, insbesondere bei meinem Kollegen Finanzminister, der neben vielen anderen wie der IGBE daran beteiligt war, hier zu Regelungen zu kommen, die die Grundsatzentscheidung für alle Beteiligten zwar nicht leicht, aber doch erträglich gemacht haben. Das war ein zähes Ringen; aber das liegt im Wesen der Sache. Wir haben versucht, die Bedenken aus dem parlamentarischen Raum, insbesondere aus den Koalitionsfraktionen, schon im Vorfeld zu berücksichtigen. Das heißt, wenn wir die Subventionen wie geplant abbauen ich bin sehr zuversichtlich, weil das gut vorbesprochen worden ist , muss niemand Arbeitslosigkeit fürchten. Der Abbau der Beschäftigten geht sozialverträglich vor sich. Er kann zwischenzeitlich überprüft werden, und selbstverständlich hat jede Regierung ihre eigene Dispositionsgewalt.
Wir zeigen damit auch in der Energiepolitik, dass uns Zukunft vor Vergangenheit geht. Das hat mit Undankbarkeit gegenüber all den Kumpels und den
Verantwortlichen, die uns über viele Jahrzehnte, ja Jahrhunderte mit deutscher Steinkohle versorgt haben, nichts zu tun.
Ich bin der Meinung, Politik bedeutet immer Zukunftsgestaltung. Dieser Gesetzentwurf bietet große Chancen, gerade für Nordrhein-Westfalen. Die Firma
Evonik das ist der neue Name für den verbliebenen RAG-Konzern wird jetzt in die Freiheit der Börse entlassen, allerdings nicht so, dass es zu einer feindlichen Übernahme kommen könnte. Wie gesagt, es gibt sehr große Chancen für dieses Gebiet.
Das Ganze zeigt auch unsere Handlungsfähigkeit. Die können Sie noch stärker unter Beweis stellen, indem Sie die Gesetzentwürfe zügig beraten. Ich freue mich schon auf die Verabschiedung.
Quelle: Bundesregierung
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