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Zypries zieht positive Bilanz in der Rechtspolitik
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute eine positive Bilanz für 2007 gezogen. „Wir haben in diesem Jahr eine Vielzahl von Vorhaben abgeschlossen und neue Projekte auf den Weg gebracht. Im ersten Halbjahr 2007 ist es gelungen, Dank des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa für den Einzelnen spürbar zu stärken. Unsere Bilanz kann sich sehen lassen. Darauf bin ich sehr stolz“, erklärte Zypries.
Ein Überblick über die verabschiedeten Gesetze 2007:
„Sicherheit schaffen – Opfer schützen“
Für die bessere Stellung von Opfern im Strafprozess und zur Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wurden folgende Vorhaben abgeschlossen:
* Stalking-Opfer werden künftig strafrechtlich besser geschützt. Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ist am 31. März 2007 in Kraft getreten. Kernstück ist ein neuer Straftatbestand in § 238 des Strafgesetzbuchs (Nachstellung), der typische Stalking-Verhaltensweisen unter Strafe stellt, wenn dadurch die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird. (Mehr...)
* Am 18. April 2007 ist die Reform der Führungsaufsicht in Kraft getreten. Die Führungsaufsicht dient der Überwachung und Betreuung von Verurteilten, die ihre Strafe voll verbüßt haben oder aus einer Klinik für psychisch oder suchtkranke Straftäter entlassen wurden. Die Neuregelung erleichtert eine straffere (z.B. durch strafbewehrte Kontaktverbote) und wenn nötig auch unbefristete Kontrolle entlassener Straftäter und dient so der Sicherheit der Bevölkerung. Mit diesem Gesetzesvorhaben wurde zugleich die Vorschriften zur nachträglichen Sicherungsverwahrung ergänzt, um sog. Altfälle besser erfassen zu können. (Mehr...)
* Die Reform des Maßregelrechts ist am 20. Juli 2007 in Kraft getreten. Die Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt wird damit künftig effektiver ausgestaltet. Damit können die Kapazitäten der Vollzugseinrichtungen zielgerichteter genutzt und der Schutz der Bevölkerung verbessert werden. (Mehr...)
* Das Gesetz zur Neuordnung der Überwachung von Telekommunikation tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Mit ihm werden die geltenden Vorschriften der StPO zur Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen novelliert. Der Grundrechtsschutz bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen wird erheblich gestärkt. Eine Telekommunikationsüberwachung ist künftig nur noch bei schweren Straftaten zulässig. Nach Abschluss der Überwachung sind die Betroffenen davon zu benachrichtigen. Außerdem werden bei allen Ermittlungsmaßnahmen Regelungen zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zu Berufsgeheimnisträgern (Verteidigern, Geistlichen, Abgeordneten, Ärzten, Journalisten etc.) eingeführt. Meldungen, wonach dieser Schutz eingeschränkt worden sei, sind unzutreffend. (Mehr...)
* Umgesetzt in deutsches Recht wurde auch die EU-Richtlinie zur sog. Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG). Sie sieht die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für die Dauer von 6 Monaten bei den Telekommunikationsunternehmen vor. Gespeichert wird nur, zwischen welchen Telekommunikationsanschlüssen (z. B. Telefonanschlüssen) zu welchen Zeitpunkten kommuniziert wurde. Die Inhalte der Telekommunikation werden nicht aufgezeichnet. Polizei und Staatsanwaltschaft können die Herausgabe von bestimmten Telekommunikationsverkehrsdaten nur zur Aufklärung von konkreten Straftaten verlangen und nur aufgrund einer richterlichen Entscheidung. (Mehr...)
Auf den Weg gebracht wurden die folgenden wichtigen Vorhaben:
* Das Bundeskabinett hat am 18. Juli 2007 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auch bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten ermöglicht. (Mehr...)
* Im September 2007 hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Eckpunkte neuer strafrechtlicher Regelungen vorgestellt, mit denen die Vorbereitung von terroristischen Gewalttaten und die Anleitung zu solchen Taten unter Strafe gestellt werden sollen. (Mehr...)
* Im Mai 2007 hat das Bundeskabinett die sog. Kronzeugenregelung beschlossen. Sie soll die Möglichkeiten des Staates verbessern, schwere und konspirativ begangene Straftaten aufzuklären und zu verhindern. Zu diesem Zweck kann bei Straftätern, die dem Staat wertvolle Hinweise zu solchen Taten geben, die Strafe gemildert oder - in weniger schweren Fällen - ganz von Strafe abgesehen werden. (Mehr...)
„Standort Deutschland stärken – Verbraucherrechte sichern“
In diesem Bereich sind folgende Vorhaben abgeschlossen worden:
* Das Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) gilt seit 1. Januar 2007. Das EHUG führt zu einer grundlegenden Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Informationskosten werden damit gesenkt, Bürokratie abgebaut. Veröffentlichungspflichtige Unternehmen müssen ihre Abschlüsse spätestens zum 31. Dezember 2007 für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. (Mehr...)
* Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge ist seit 31. März 2007 in Kraft. Mit diesem Gesetz ist der Weg frei für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbstständiger. Der Pfändungsschutz für Altersvorsorgeverträge der Selbstständigen, insbesondere Lebens- und private Rentenversicherungen, wird damit deutlich verbessert. (Mehr...)
* Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“) tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Das Gesetz bringt die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums in der Informationsgesellschaft und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich. (Mehr...)
* Am 1. Januar 2008 wird ebenfalls die Reform des Versicherungsvertragsrechts in Kraft treten. Künftig werden bei der Lebensversicherung die Versicherten angemessen an den mit ihren Prämien erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Erstmals erhalten Versicherungsnehmer auch einen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven. Die Beratung und Information der Kunden beim Abschluss von Versicherungen wird deutlich verbessert. (Mehr...)
Zur Stärkung der Verbraucherrechte und des Standorts Deutschland sind darüber hinaus eine Reihe weiterer Gesetzesvorhaben angestoßen worden:
* Das Bundeskabinett hat im August 2007 einen Gesetzentwurf zur Entschuldung mittelloser Personen beschlossen, mit dem das Insolvenzverfahren für Verbraucher reformiert und das Entschuldungsverfahren erheblich vereinfacht wird. Zugleich wird mit diesem Vorhaben die Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen gesichert und die Position der Gläubiger im Insolvenzverfahren gestärkt. Das Gesetzgebungsverfahren soll in der ersten Jahreshälfte 2008 abgeschlossen werden. (Mehr...)
* Auch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes soll im ersten Halbjahr 2008 verabschiedet werden. Es sieht die Einführung eines sog. Pfändungsschutzkontos („P-Konto“) vor, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz erhält. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. (Mehr...)
* Bis zur Jahresmitte 2008 soll ferner das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) verabschiedet werden. Mit dieser Reform wird die GmbH fit für den Wettbewerb mit der englischen Ltd. Die Novelle bewirkt zugleich eine Flexibilisierung und Deregulierung im GmbH-Recht und macht die GmbH missbrauchsfest. (Mehr...)
* Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums sieht Auskunftsansprüche gegenüber Dritten – z. B. Internet-Providern oder Spediteuren – vor, um besser an die Fälscher und Raubkopierer und ihre Hintermänner heranzukommen. Es enthält außerdem Erleichterungen bei der Beweisführung und ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware, damit solche Waren gar nicht erst in die EU eingeführt werden. Das Gesetz wird Anfang 2008 verabschiedet werden. (Mehr...)
* Der Entwurf für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde im Herbst 2007 vorgestellt. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und zugleich für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. Das Kabinett wird sich voraussichtlich im Januar 2008 damit befassen. (Mehr...)
* Mehr Fahrgastrechte: Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer werden künftig deutlich mehr Rechte erhalten, vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen. Die Eckpunkte dieses Vorhabens wurden im Herbst 2007 vorgestellt. Anfang 2008 wird ein Referentenentwurf vorgelegt. (Mehr...)
* Anfang 2008 wird Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vorstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen generell Verträge widerrufen können, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung werden künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet. (Mehr...)
„Moderne Gesellschaft fördern – Rechtsstaat modernisieren“
Strukturelle Modernisierungen werden durch die folgenden, bereits abgeschlossenen Gesetzesvorhaben erreicht:
* Am 1. Juli 2007 ist die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Das neue Wohnungseigentumsrecht erleichtert die Verwaltung von Eigentumswohnungen durch einfachere Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten. (Mehr...)
* Mit dem Zweiten Rechtsbereinigungsgesetz des Bundesministeriums der Justiz wurden im November 2007 rund 200 Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsvorschriften gestrichen. Betroffen ist vor allem Recht, das noch aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik stammt, und das restliche Besatzungsrecht. Außerdem wird die Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag fortgesetzt. (Mehr...)
* Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist vom Deutschen Bundestag verabschiedet und wird am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Es erhält das Anwaltsmonopol für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. (Mehr...)
* Mit der Reform des Unterhaltsrechts, die am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, wird ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik getan. Von dem neuen Recht werden in erster Linie Kinder profitieren – und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet waren oder nicht. Die nacheheliche Eigenverantwortung wird gestärkt. (Mehr...)
Folgende Gesetzesvorhaben sind darüber hinaus auf den Weg gebracht:
* Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reform) wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2008 verabschiedet und ein Jahr später in Kraft treten. Das Verfahrensrecht in Familiensachen ist derzeit unübersichtlich und wenig anwenderfreundlich in den verschiedensten Gesetzen geregelt (der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Hausratsverordnung u.a.). Diese Missstände sollen beseitigt und die inhaltliche Gestaltung des familiengerichtlichen Verfahrens sowie aller anderen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuungs-, Nachlass-, Register-, Freiheitsentziehungs- und Aufgebotsverfahren) verbessert werden. (Mehr...)
* In der ersten Jahreshälfte 2008 wird das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren in Kraft treten. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Die neue Regelung sieht vor, dass Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. (Mehr...)
* Vernachlässigte, misshandelte und verhaltensauffällige Kinder brauchen die Hilfe des Staates. Mit dem Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wird die frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte in den Hilfeprozess gefördert und damit der Schutz gefährdeter Kinder verbessert. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2008 verabschiedet werden. (Mehr...)
* Mit einem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts soll vor allem Pflichtteilsrecht reformiert werden. Das deutsche Erbrecht hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Auf den Wandel der Wertvorstellungen und neue Familienformen enthält das geltende Recht jedoch keine zeitgemäßen Antworten. Deshalb soll das Pflichtteilsrecht modernisiert und die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausbaut werden. Darüber hinaus wird die familien- und erbrechtliche Sonderverjährung von 30 Jahren an die geltende Regelverjährung von drei Jahren angepasst. Das Kabinett wird sich voraussichtlich Anfang 2008 mit dem Vorhaben befassen. (Mehr...)
* Im Herbst 2007 wurde im ehelichen Güterrecht die Reform des Zugewinnausgleichs vorgestellt. In Zukunft soll noch besser verhindert werden, dass ein Ehepartner zu Lasten des Anderen Vermögenswerte beiseite schafft. Außerdem soll bei der Auseinandersetzung am Ende der Ehe berücksichtigt werden, wenn voreheliche Schulden während der Ehe getilgt wurden. Das Kabinett wird sich im ersten Quartal 2008 mit dem Gesetzentwurf befassen. (Mehr...)
* Im Sommer 2007 hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen Diskussionsentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs vorgelegt. Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass in Folge einer Scheidung die in der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche hälftig zwischen den Eheleuten geteilt werden. Das geltende Recht wird diesen Anforderungen in der Praxis nicht mehr gerecht. Mit der geplanten grundlegenden Reform sollen gerechtere Teilungsergebnisse gewährleistet werden. Außerdem wird das komplizierte Recht vereinfacht und Vereinbarungen der Eheleute über den Versorgungsausgleich erleichtert. Der Referentenentwurf wird derzeit erarbeitet. (Mehr...)
* Viele Menschen haben in einer Patientenverfügung festgelegt, was bei schwerer Krankheit mit ihnen geschehen soll, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können. In Bezug auf die rechtliche Verbindlichkeit und den Umgang mit Patientenverfügungen besteht aber große Unsicherheit. Aus der Mitte des Bundestages sollen dazu Gesetzentwürfe eingebracht werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzt sich für eine gesetzliche Regelung ein, die Rechtssicherheit schafft und dem Patientenwillen unabhängig vom Stadium einer Erkrankung zur Geltung verhilft. (Mehr...)
* Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat angekündigt, sich in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode weiter für eine Besserstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften einzusetzen. Mit der 2005 in Kraft getretenen Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes hatte die rot-grüne Regierungskoalition die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten bereits erheblich ausgebaut (Mehr...). In einigen wenigen Bereichen besteht jedoch noch Handlungsbedarf, um zu gewährleisten, dass den Pflichten für eingetragene Lebenspartner gleichwertige Rechte gegenüberstehen. Lebenspartner haben zwar ein gesetzliches Erb- und sogar Pflichtteilsrecht, werden aber gerade im Erbfall steuerrechtlich noch als Fremde behandelt. Der Entwurf des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verbessert die Situation in Erbfällen deutlich. Es ist allerdings wenig konsequent, dass Lebenspartner in der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen sind, nicht aber in die Beamtenversorgung.
EU-Präsidentschaft
Im ersten Halbjahr 2007 saß Deutschland dem Rat der Europäischen Union vor. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat diese Gelegenheit im Justizbereich genutzt, um Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu stärken. Ihre politischen Anstrengungen waren in besonderem Maß darauf gerichtet, einen spürbaren Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen, denn der europäische Integrationsprozess muss den Unionsbürgern dienen und darf nicht allein auf ein Zusammenwachsen der nationalstaatlichen und europäischen Institutionen gerichtet sein.
Die Bilanz der deutschen Ratspräsidentschaft kann sich sehen lassen. Im Bereich der Justiz wurde eine Menge erreicht (mehr...). Einige Schwerpunkte seien hier genannt:
* Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und Fremdenfeindlichkeit: Um die gemeinsamen europäischen Werte offensiv zu verteidigen, wird es künftig eine verbindliche, europaweite Mindestharmonisierung der Vorschriften über die Strafbarkeit des Verbreitens von rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen geben. Im Frühjahr 2007 wurde eine politische Einigung über einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erzielt. Die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass oder das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermord aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven wird künftig europaweit sanktioniert.
* Erleichterte Überwachung von Bewährungsstrafen und –auflagen im EU-Ausland: Bewährungsauflagen bei Straftätern sollen künftig EU-weit überwacht werden können. Auf die wesentlichen Eckpunkte eines entsprechenden Rahmenbeschlusses hat sich der Rat unter deutscher Präsidentschaft im Juni 2007 verständigt. Eine politische Einigung über das Dossier wurde am 7. Dezember 2007 erzielt. (Mehr...)
* Verbraucherkreditrichtlinie: Mehr Transparenz und deutlich verbesserte Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditgeschäften bringt die neue Verbraucherkredit-Richtlinie, über die sich der Rat im Mai 2007 geeinigt hat. Künftig wird europaweit ein echter Angebotsvergleich bei Verbraucherkrediten möglich sein: Für den Kreditanbieter gelten einheitliche Transparenzregeln und Informationspflichten. Der effektive Jahreszins eines Kredits, der die Darlehenskosten beschreibt, wird nach europaweit einheitlichen Maßstäben berechnet.
* Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Familienrechts: Immer mehr Unionsbürger leben und arbeiten im europäischen Ausland, oft gründen sie dort auch Familien. Binationale Familien brauchen Rechtssicherheit durch klare Regelungen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich unter deutscher Präsidentschaft besonders für eine europäische Familienrechtspolitik eingesetzt, die spürbare Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger im Alltag, beispielsweise bei Scheidungs- oder Unterhaltsfragen bringt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die Unterhaltsverordnung, die die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen verbessern wird, und die sog. ROM III-Verordnung, die es Ehegatten ermöglichen soll, das für ihre Scheidung zuständige Gericht und – in beschränktem Umfang – das Recht zu wählen, das auf ihre Scheidung Anwendung findet.
* Rom I- und Rom II-Verordnung: Die Verhandlungen zu der sog. Rom II-Verordnung wurden erfolgreich abgeschlossen. Sie bestimmt, welches außervertragliche Recht – z. B. bei einem Verkehrsunfall im Ausland – maßgeblich ist. Auch bei der sog. Rom I-Verordnung über das auf einen Vertrag anwendbare Recht – etwa im Fall einer Warenbestellung im Internet – konnte eine Teileinigung erzielt werden.
* Verabschiedung eines EU-Konzepts im Bereich E-Justice: Moderne Informations- und Kommunikationstechnik macht die Justiz effizienter und hilft Menschen und Unternehmen schneller und einfacher zu ihrem Recht zu kommen. Unter deutscher Präsidentschaft konnten Eckpunkte für das weitere Vorgehen im Bereich „E-Justice“ auf EU-Ebene festgelegt werden. Ein Beispiel für einen verbesserten Informationsaustausch ist das Pilotprojekt zur Vernetzung der nationalen Strafregister. Auch im elektronischen Europäischen Mahnverfahren und in der Einrichtung eines europäischen Justizportals kann E-Justice zur Anwendung gelangen.
G8-Präsidentschaft 2007
* Deutschland hat seit dem 1. Januar 2007 turnusgemäß für ein Jahr den Vorsitz der G8 inne. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich nicht zuletzt auf einem Treffen der G8 Innen- und Justizminister im Mai 2007 in München für einen besseren Schutz von Rechten des geistigen Eigentums eingesetzt. Produktpiraterie und andere Schutzrechtsverletzungen schaden den Volkswirtschaften, den Unternehmen und den Menschen. In einer globalisierten Welt führen allein nationale Anstrengungen gegen Piraterie und unerlaubte Nachahmung nicht zum Erfolg. Unter den Justizministern der G8 wurde Einigkeit über die Notwendigkeit erzielt, die Rechteinhaber mit den Mitteln des Zivil- und Strafrechts konsequent zu schützen und sie bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung dieser Rechte noch besser zu unterstützen. Über nationale Kontaktstellen sollen der Informationsaustausch der Strafverfolgungsbehörden und die Möglichkeiten für kooperative Ermittlungen über Grenzen hinweg verbessert werden. (Mehr...)
Quelle: BMJ
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