Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde die rechtliche Grundlage zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte geschaffen. Die Gesundheitskarte hat eine wichtige Funktion für den Aufbau der Infrastruktur.
Bild: AOK Mediendienst
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Sie muss neben den Daten, die bereits auf der heutigen Krankenversicherungskarte vorhanden sind ein Bild des Versicherten sowie als weitere Pflichtanweisung die Übermittlung ärztlicher Verordnungen enthalten. Darüber hinaus soll die Gesundheitskarte auf freiwilliger Basis die Speicherung von Notfalldaten ermöglichen und in einem weiteren Schritt als Einstieg in die elektronische Patientenakte dienen.
Es ist die Absicht der Bundesregierung die 123 000 niedergelassenen Ärzte, 65 000 Zahnärzte, 21 000 Apotheken, 2 200 Krankenhäuser sowie 250 gesetzliche und 50 private Krankenkassen über die neue Telematik-Infrastruktur miteinander zu vernetzen. Damit wird das Ziel verfolgt, die Versorgungsqualität, die Wirtschaftlichkeit und die Transparenz zu verbessern sowie die Patientenrechte zu stärken.
Es sind aber noch nicht alle Fragen geklärt. Darauf machte die FDP, in einer kleinen Anfrage an den Deutschen Bundestag, aufmerksam. Sie möchte unter anderem geklärt haben, wie es sichergestellt werden kann, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den Daten erhalten.
Da der Patient berechtigt ist, Daten aus der elektronischen Patientenakte zu löschen, in wieweit kann sich ein Arzt auf die Vollständigkeit der Patientenakte verlassen oder muss er bei möglicher Gefahr die Daten neu erheben? Gibt es ein Warnsystem für den Arzt, wenn Patienten von diesem Recht gebrauch gemacht haben?
Was passiert, wenn ein Patient seine Karte verloren hat, werden Sicherheitsmerkmale zur Identifizierung des Karteninhabers aufgebracht und müssen diese daher den Kriterien der elektronischen Reisepässe und Personalausweise entsprechen? Alles ungeklärte Fragen, mit denen sich die Bundesregierung jetzt zu befassen hat.
Die Kritiker der neuen Gesundheitskarte werfen der Bundesregierung vor, dass die elektronische Gesundheitskarte nur eine marginale Informationsverbesserung bewirke, die Karte ein Schritt in Richtung gläserner Patient sei und die tatsächlichen Kosten nicht offen gelegt würden.
Quelle: BMG
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