|
Commerzbank muss Falschberatung entschädigen |
|
Commerzbank muss wegen Falschberatung entschädigen
Das Landgericht Hamburg hat im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um den Vertrieb des VIP Medienfonds durch die Commerzbank einer Anlegerin Schadenersatz in Höhe von knapp 42 000 Euro zugesprochen. Das Gericht stützt sich in seiner Begründung darauf, dass der Bankberater die Anlegerin pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt hat, in welcher Höhe die Bank von dem Fondsinitiator Provisionen für den Vertrieb dieser Beteiligung kassierte.
Wörtlich führt das Landgericht in seinem Urteil (AZ: 301 O 26/08) vom 18. März aus: "Die Beklagte hat die aufgrund des Anlageberatungsvertrages bestehende Pflicht, die Klägerin über die Höhe der von der Emittentin bzw. der Fondsgesellschaft versprochenen Provision aufzuklären, verletzt." ms
Quelle: Welt online
|