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Verbraucherschutz
In vielen Bereichen des Verbraucherschutzes hat die Bundesregierung zahlreiche Aktivitäten ergriffen, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und informieren. So sind Produkte heute gesünder, Kontrollen wirksamer und die Informationen dazu aussagekräftiger - und dies nicht nur bei Lebensmitteln. "Verbraucherschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert", unterstrich Bundesverbraucherminister Horst Seehofer vor dem Deutschen Bundestag. Wenn es um die Gesundheit und Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher geht, habe
dies immer Vorrang für die Bundesregierung.
Das Bundeskabinett hatte den Verbraucherpolitischen Bericht 2008 zuvor diskutiert.
Produkte sollen gesund und sicher sein
Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gilt: Lebensmittel dürfen nur dann verkauft werden, wenn sie sicher sind. Dabei sind die Regeln der Hygiene einzuhalten, Schadstoffe, Verunreinigungen und Rückstände sind zu minimieren. Tierkrankheiten, die auf Menschen übertragen werden können, sind einzudämmen.
Um hygienisch einwandfreie Lebensmittel zu gewährleisten, muss die gesamte Kette der Herstellung "vom Acker bis zum Teller" einbezogen werden. Die Bundesregierung hat dazu das nationale Lebensmittel-, Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht grundlegend neu strukturiert.
Die Gammelfleisch-Skandale der letzten Zeit zeigten den dringenden Handlungsbedarf. Deshalb modernisierte die Bundesregierung die Lebensmittelüberwachung. Ein besseres Qualitätsmanagement schließt nun Kontroll- und Überwachungslücken. Verschärfte EG-rechtliche und nationale Regelungen vermeiden wirksamer als früher Schadstoffe und Rückstände in Lebens- und Futtermitteln.
Lebensmittelkennzeichnung Grundlage der Information
Inzwischen gibt es Vorschriften, wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind. Diese schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung und Täuschung. Die Regelungen gelten europaweit. Zu den notwendigen Angaben zählen: Angabe des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers, Zutatenverzeichnis, Haltbarkeitsdatum, Füllmenge und Alkoholgehalt. Unter bestimmten Voraussetzungen muss auch die Menge einzelner Zutaten angegeben sein.
Die Europäische Kommission hat am 30. Januar 2008 einen "Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung des allgemeinen Kennzeichnungsrechts für Lebensmittel" vorgelegt. Die Bundesregierung setzte sich dafür ein, dass die Informationen auf jedem Etikett klar, übersichtlich und vor allem gut lesbar sind.
Sicherheit bei Produkten und Dienstleistungen
Die Europäische Union arbeitet an einem Gesamtkonzept für Produktsicherheit. Bei der CE-Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung seines Produkts mit einschlägigen europäischen Richtlinien. Die Bundesregierung setzte sich jedoch dafür ein, dass freiwillige nationale Kennzeichen wie das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) auch weiterhin zulässig sind. Sie müssen allerdings einen zusätzlichen Wert gegenüber der CE-Kennzeichnung haben.
Das Europäische Parlament stimmte in seiner Plenarsitzung im Februar 2008 diesem Anliegen zu. Damit gilt das GS-Zeichen weiter.
Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen
Verbraucherinnen und Verbraucher werden im Markt als begehrte Kunden umworben. Leider werden sie manchmal auch Ziel unseriöser Geschäftspraktiken. Der Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher ist deshalb ein Schwerpunkt der Verbraucherpolitik. Von besonderer Bedeutung sind hier die Regelungen zum Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen.
Um missbräuchlichen Preissetzungsstrategien bei der Energieversorgung sowie im Lebensmittelhandel entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung das "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" novelliert. Zudem hat sie das "Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels" auf den Weg gebracht. Mit den Verordnungen zur Grundversorgung und zum Netzanschluss bei Strom und Gas hat sich die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich verbessert. So erleichtert die Netzanschlussverordnung den Wechsel zu einem anderen Energieanbieter.
Transparenz in der Telekommunikation
Die Bundesregierung novellierte das Telekommunikationsgesetz. Jetzt müssen zum Beispiel bei der Werbung für zahlreiche Rufnummern die Preise gut lesbar und deutlich sichtbar angegeben sein. Die Preisansagepflicht wurde über die (0)900er Rufnummern hinaus auf weitere Rufnummern, wie auf (0)137er Nummern, ausgeweitet. Bei Textnachrichten muss der zu zahlende Preis ab einem Betrag von zwei Euro angezeigt werden.
Sicherheit bei Finanzdienstleistungen
Finanzdienstleistungen von Versicherungen über Kredite bis zur Altersvorsorge gewinnen an Bedeutung. Entscheidungen sind zu treffen, die große Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und finanzielle Bewältigung späterer Lebenssituationen haben. Information und Beratung sind hier besonders wichtig.
Die Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes hat die Rechtsstellung der Verbraucher ganz erheblich verbessert. Finanzanbieter müssen ihre Produkte nun wesentlich transparenter beschreiben. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erarbeitet die Bundesregierung auch die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung und die Verbraucherkreditrichtlinie.
Verbraucher haben Anspruch auf Informationen
Im Mai tritt das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die Behörden grundsätzlich bei wichtigen Fällen von sich aus an die Öffentlichkeit zu gehen. Das betrifft Gesundheitsgefahren, Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, erhebliche Verbrauchertäuschungen, den Verkauf von Gammelfleisch oder wissenschaftliche Unsicherheiten. Darüber hinaus garantiert es jeder Bürgerin und jedem Bürger einen Anspruch auf Information in wichtigen Verbraucherfragen einheitlich und bundesweit.
Verbraucherinformationsgesetz
<http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2007/07/2007-07-06-verbraucherinformationsgesetz.html>
Verbesserung von Kennzeichnung und Zertifizierung
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher den Siegeln und Gütezeichen vertrauen können, muss deutlich werden, wofür diese Siegel stehen. Grundsätzlich sollten unabhängig erarbeitete und anerkannte Standards als Maßstab dienen und die Zeichen von einer unabhängigen Stelle vergeben werden. Verstöße innerhalb des Zertifizierungssystems müssen wirksam sanktioniert werden.
Die Bundesregierung unterstützt aussagekräftige Label. Das Umweltzeichen "Blauer Engel" ist nur ein Beispiel. Die weltweit erste und älteste umweltschutzbezogene Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen existiert bereits seit 30 Jahren. Heute tragen rund 10.000 Produkte von rund 990 Herstellern (Stand: August 2007) den Blauen Engel. Dabei reicht die Spanne von Recyclingpapier über Farben, Lacke, Möbel, Bürogeräte und Flugzeugenteisungsanlagen bis hin zum umweltverträglichen Schiffsbetrieb.
Maßnahmen für eine gesunde Ernährung
Die Bundesregierung erarbeitet gegenwärtig einen Nationalen Aktionsplan. Ziele sind: Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Bevölkerung nachhaltig verbessern und Übergewicht - vor allem bei Kindern - stoppen.
Damit reagiert die Bundesregierung auf eine der größten gesundheits- und ernährungspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte: In Deutschland sind mittlerweile ungefähr 37 Millionen Erwachsene und zwei Millionen Kinder übergewichtig oder gar fettleibig. Die Folge sind Zivilisationskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus Typ 2 sowie Rücken- und Gelenkbeschwerden.
Allergien den Kampf ansagen
Viele Menschen leiden unter Allergien. Betroffene brauchen Informationen und Schutz. Hilfe bietet das Allergieportal der Bundesregierung, eine Maßnahme im Aktionsplan gegen Allergien. Es informiert und gibt Tipps zur Vorbeugung und Behandlung. Dabei geht es um Ernährung, Umweltfaktoren und Allergieauslöser.
Allergieportal <http://www.aktionsplan-allergien.de>
Im Koalitionsvertrag vereinbarten CDU und SPD, dass die Bundesregierung regelmäßig einen verbraucherpolitischen Bericht vorlegt. Er dokumentiert die Fortschritte beim Verbraucherschutz einmal in der Legislaturperiode. Der Bericht
2008 veranschaulicht die Maßnahmen und Vorhaben der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode. Dazu gehören 62 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstige gesetzliche Regelungen, die die Bundesregierung im Berichtszeitraum einführte.
Verbraucherpolitischer Bericht 2008 (pdf-Datei)
<http://www.bmelv.de/cln_044/nn_751678/SharedDocs/downloads/01-Broschueren/VerbraucherpolitischerBericht,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/VerbraucherpolitischerBericht.pdf>
Quelle: Bundesregierung
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