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Dr. Angela Merkel zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Dr. Angela Merkel zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!                                                                         

Die Weltwirtschaft erlebt in diesen Wochen ihre schwerste Bewährungsprobe seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts. Letzte Woche waren Schlüsselmärkte unseres Wirtschaftssystems, die Geldmärkte, praktisch funktionsunfähig. Immer weitere Märkte drohten infiziert zu werden. Der Kurssturz an den weltweiten Aktienmärkten hätte eine verhängnisvolle Spirale in Gang setzen können.

Letzte Woche habe ich an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass niemand von uns die weitere Entwicklung absehen kann. Es hat sich dann gezeigt, dass das vor allem dringend notwendige Vertrauen zwischen den Finanzmarktteilnehmern, das die Geschäftsbasis der Finanzmärkte ist, noch weiter erodierte. Kaum ein Institut war noch bereit, einem anderen Geld zu verleihen. Die Folge war, dass selbst solide Banken in Gefahr gerieten, ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen zu können. Das gegenseitige Misstrauen hat die Akteure auf den Finanzmärkten fast vollständig gelähmt, mit unabsehbaren Folgen für Wachstum und Arbeitsplätze.

In dieser Situation musste die internationale Gemeinschaft unverzüglich und entschlossen handeln. Und sie hat gehandelt entschlossen und, was ganz wichtig war, in weiten Teilen auch zeitgleich: vorneweg mit dem G7-Treffen der Finanzminister in Washington, dann mit dem Gipfel der Euro-Gruppe am letzten Wochenende, schließlich national. Vorgestern haben mehrere Regierungen umfassende und abgestimmte Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht. Auch Deutschland hat gehandelt. Wir haben es uns mit den notwendigen Entscheidungen wahrlich nicht leicht gemacht; denn wir alle wissen um die Tragweite dieser Entscheidungen. Aber es war unsere Pflicht, innerhalb kürzester Zeit ein Maßnahmenpaket in bisher nicht dagewesener Größenordnung auf den Weg zu bringen, und das, wie gesagt, binnen weniger Tage.

Es hat sich etwas gezeigt, was selten vorkommt: Der Staat war und ist die einzige Instanz, um das Vertrauen zwischen den Banken wiederherzustellen, und zwar zum Schutz der Bürger und nicht zum Schutz von Bankinteressen.

Wir kommen damit unserer Pflicht nach, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und seinen Nutzen zu mehren. Ich weiß: Noch nie wurde ein so umfangreiches Gesetzesvorhaben mit einem so ehrgeizigen gesetzgeberischen Zeitplan auf den Weg gebracht. Ich bin mir bewusst, dass dies allen Beteiligten sehr viel abverlangt. In diesem Bewusstsein danke ich Ihnen allen: den Mitgliedern der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesfinanzminister, den Fraktionen und dem Bundesrat. Ich danke für die Bereitschaft, sich im Interesse unseres Landes auf diesen Zeitplan einzustellen. Wir zeigen damit, dass die Politik ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes gerecht wird.

Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes vor. Sagen wir es den Bürgern in einfacheren Worten: Ihnen liegt der erste Baustein für eine neue Finanzmarktverfassung vor. Damit wollen wir erreichen, dass neues Vertrauen entsteht: Vertrauen zwischen den Banken, Vertrauen in der Wirtschaft, Vertrauen der Bürger. Dazu ist es erforderlich, die Refinanzierung der Finanzinstitute zu sichern sowie die Beschaffung von Kapital und die Veräußerung von Risikopositionen zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission wahrscheinlich schon heute durch eine Anpassung der Bilanzierungsregeln für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit unseren internationalen Partnern sorgen. Wir haben über dieses Thema in den vergangenen Tagen viel gesprochen. Es ist von außerordentlicher Wichtigkeit, dass diese Maßnahmen so getroffen werden, dass die Abschlüsse des dritten Quartals bereits nach den neuen Bilanzierungsrichtlinien erfolgen können. Das ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland.

Unser Gesetzentwurf sieht vor, den Finanzinstituten gegen eine Gebühr Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von Garantien des Bundes ist eine vertrauensbildende Maßnahme, die die Finanzierungskreisläufe und damit auch die Kreditvergabe an Unternehmen stabilisieren soll. Letztlich heißt das nichts anderes, als dass der Bund wie eine Versicherung gegen eine Gebühr für bestimmte Zahlungsverpflichtungen der Finanzinstitute eintritt. Damit soll erreicht werden, dass wieder gehandelt werden kann und Refinanzierungen erfolgen können. Der Garantierahmen führt dies will ich hier noch einmal ausdrücklich sagen natürlich nicht automatisch zu entsprechenden Ausgaben des Bundes. Für die Absicherung der Risiken dieses Garantierahmens sollen 20 Milliarden Euro, also fünf Prozent der Garantiesumme, vorsorglich als Kreditermächtigung in den Haushalt eingestellt werden.

Der zweite Schwerpunkt unseres Maßnahmenpakets betrifft die Beschaffung von Kapital für die Finanzinstitute. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, vorübergehend Kapitalhilfen in Anspruch zu nehmen. Diese Hilfen wird es allerdings nur geben, wenn die Banken zu ihrer Verantwortung stehen und sich an bestimmte Regeln halten. Das heißt ganz konkret: Auflagen zur Begrenzung der Managergehälter und der Bonuszahlungen, Auflagen hinsichtlich der geschäftspolitischen Ausrichtung des Instituts, Auflagen hinsichtlich der Kreditvergabe, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, und natürlich Teilhabe des Bundes an den Erträgen der Finanzinstitute. Das heißt also mit einem Wort: Keine Leistung ohne Gegenleistung.

Als weiteren Punkt sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Staat erforderlichenfalls den Finanzunternehmen risikoreiche Vermögenswerte abkaufen kann. Die Erlöse aus einem späteren Verkauf kommen natürlich dem Steuerzahler zugute. Von diesem Instrument wollen wir allerdings möglichst sparsam Gebrauch machen, weil es sicherlich zu den am schwersten durchsetzbaren gehört.

Für den genannten staatlichen Kapitalhilferahmen und für den Ankauf von Problemaktiva sollen insgesamt maximal 80 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das heißt, einschließlich der genannten 20 Milliarden Euro zur Risikoabsicherung des Garantierahmens kommen wir auf 100 Milliarden Euro als Kreditermächtigung im Haushalt.

Für uns alle sind diese Zahlen unglaubliche Beträge. Deshalb will ich wiederholen: Uns fallen diese Entscheidungen nicht leicht. Wir machen das alles nicht einfach, um einzelnen Finanzinstituten zu helfen. Wir machen das zum Schutz unserer Wirtschaft und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

Das Finanzsystem hat eine unabdingbare Scharnierfunktion für das Funktionieren der gesamten Volkswirtschaft und damit für Wachstum und Beschäftigung. Die Bürger und Unternehmen unseres Landes verlassen sich auf ein intaktes Finanzsystem, das den Zugang zu Krediten gewährleistet und es den Bürgern ermöglicht, sicher und mit Gewinn zu sparen. Dem Schutz dieses Systems dient unser Gesetzentwurf. Mehr noch: Er dient der Allgemeinheit, er dient dem Gemeinwohl.

Eine neue Finanzmarktverfassung verdient diesen Namen allerdings erst, wenn über den ersten Schritt der Sofortmaßnahmen hinaus ein zweiter Baustein folgt, und zwar die Veränderung der internationalen Regeln des Finanzmarktes. Wir müssen den internationalen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte neu gestalten, um derartige entfesselte Entwicklungen in der Zukunft zu vermeiden.

Die Bundesregierung und ich ganz persönlich werden sich auf internationaler Ebene weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass nun die Lehren aus den jüngsten Ereignissen gezogen werden. Es hat keinen Sinn, zurückzublicken und über verpasste Chancen zu sprechen; wir alle wissen, dass schon viel zu viel Zeit ungenutzt verstrichen ist. Jetzt zählt nur noch der Blick nach vorne.

Zu diesem zweiten Baustein einer neuen Finanzmarktverfassung gehören nach meiner Auffassung eine Stärkung der Rolle des Internationalen Währungsfonds bei der Überwachung der Finanzinstitutionen, eine Verbesserung der Arbeit der Ratingagenturen, mehr Absicherung von Risikoprodukten der Finanzwirtschaft durch Risikounterlegung und mehr Transparenz bei den gehandelten Produkten. All dies werden Themen der nächsten internationalen Konferenzen sein für Herrn Steinbrück waren es auf den internationalen Konferenzen der Finanzminister bereits Themen , bis hin zu einem G8-Treffen mit den Schwellenländern auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs noch in diesem Jahr.

Zur Vorbereitung dieses Treffens werden der Finanzminister und ich eine Expertengruppe einberufen, die parallel dazu Vorschläge für diesen zweiten Baustein macht, damit wir auch mit Expertenwissen ausgestattet in diese Beratungen gehen. Ich habe Professor Tietmeyer gebeten, diese Expertengruppe zu führen. Er verfügt über erhebliche Erfahrungen, insbesondere bei den Verhandlungen zu Basel II. Wenn Basel II bereits heute weltweit in Kraft wäre beziehungsweise wenn Basel II ein paar Jahre früher in Kraft getreten wäre, dann wären Schattenbilanzen, wie sie zum Beispiel bei der IKB bestanden, nicht möglich gewesen. Wir müssen auf diejenigen zurückgreifen, die hier Erfahrungen haben.

Ich sage ausdrücklich: Ich erwarte von der Kreditwirtschaft, dass sie sich an diesen Arbeiten konstruktiv und vor allen Dingen auch selbstkritisch beteiligt. Das muss von dieser Branche erwartet werden.

Ich wiederhole meine Ankündigung von letzter Woche, dass wir bis Jahresende ebenfalls Änderungen bei der Finanzmarktaufsicht vorlegen wollen, die die Effizienz der Finanzmarktaufsicht, nicht nur in Krisenzeiten, verbessern.

Lassen Sie mich deutlich sagen, dass die Gefahr für die Finanzmarktstabilität noch nicht gebannt ist. Wir müssen aber schnellstmöglich durch die Verabschiedung dieses Gesetzes die Grundlage dafür schaffen, dass sich die Lage auf den Märkten beruhigt. Dies ist entscheidend für Wachstum und Beschäftigung.

Dennoch müssen wir damit rechnen, dass sich das Wachstum in Deutschland abschwächen wird. Ich bin davon überzeugt, dass es nicht zu einem dauerhaften Konjunktureinbruch kommen wird. Aber die Maßnahmen, die wir getroffen haben, sind bitter nötig, wie die Konsolidierung der Staatsfinanzen, die Senkung der Lohnzusatzkosten, die Unternehmensteuerreform, die Rente mit 67. Sie haben die mittelfristigen Wachstumsperspektiven für unser Land gestärkt. Zudem sind deutsche Unternehmen heute aufgrund von Umstrukturierung und Erhöhung ihrer Eigenkapitalquote krisenfester als noch vor einigen Jahren. Das alles zeigt: Deutschland ist stark. Allerdings wird auch Deutschland durch eine schwierigere Periode gehen.

Ich habe es in diesen Tagen mehrmals gesagt, und ich wiederhole es heute hier noch einmal: Wir haben es mit Exzessen der Märkte zu tun. Aufgabe des Staates in einer Sozialen Marktwirtschaft ist Kontrolle. Der Staat ist Hüter der Ordnung. Wir beschließen umfassende, weitreichende und einschneidende Maßnahmen. Wir greifen hart durch, damit sich das, was wir jetzt erlebt haben, nicht wiederholt. Damit schaffen wir Strukturen für eine menschliche Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert.

In diesem Sinne bitte ich Sie um konstruktive Beratungen in den Ausschüssen und um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, weil er Deutschland dient.

Quelle: Bundesregierung

 

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