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Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung festgelegt
Der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt von Januar kommenden Jahres an einheitlich 14,6 Prozent. Zusammen mit dem steigenden Bundeszuschuss, der im kommenden Jahr vier Milliarden Euro betragen wird, schafft dies eine solide Grundlage für die Finanzierung der GKV. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf einer Verordnung, der die Beitragssätze in der GKV ab dem 1. Januar 2009 festlegt. Anschließend wird sich der Deutsche Bundestag damit befassen.
Nach dem Entwurf wird der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der GKV 14,6
Prozent betragen, der ermäßigte Beitragssatz (gilt für Versicherte ohne
Krankengeldanspruch) 14,0 Prozent. Hinzu kommt der so genannte zusätzliche
Beitragssatz von 0,9 Prozent, den allein die Versicherten tragen.
Die Krankenkassen bestimmen von diesem Zeitpunkt an nicht mehr selbst über die
Höhe der Beitragssätze, sondern er wird von der Bundesregierung festgelegt. In
Zukunft gibt es nur noch einen allgemeinen Beitragssatz, der für alle
Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen gleich ist. Das
heißt auch: Es gibt mehr Beitragssatzstabilität.
Gleiche Leistungen für gleiches Geld
Der einheitliche allgemeine Beitragssatz ist notwendige Voraussetzung für den am
1. Januar 2009 startenden Gesundheitsfonds. Wie in der Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung gilt dann auch in der Krankenversicherung der Grundsatz:
"Gleiche Leistung für gleiches Geld." Für gleiche Leistungen der
Krankenversicherung muss künftig überall auch gleich viel bezahlt werden. Das
bedeutet mehr Beitragsgerechtigkeit und mehr Transparenz für die Versicherten.
Für die Krankenkassen werden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen.
Künftig findet Wettbewerb nicht mehr über einen niedrigen Beitragssatz um junge
und gesunde Versicherte statt. Vielmehr zählen die beste Qualität und der beste
Service.
Prognose des Schätzerkreises
Die Bundesregierung bestimmte den allgemeinen Beitragssatz aufgrund von
Prognosen. Diese legte ein beim Bundesversicherungsamt gebildeter Schätzerkreis
für die Einnahmen und Ausgaben der GKV in den Jahren 2008 und 2009 vor. Ihm
gehören Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes
sowie des Spitzenverbandes der Krankenkassen an. Externe Fachleute stehen
beratend zur Seite.
Der Beitragssatz ist so bemessen, dass er zusammen mit dem Steuerzuschuss die im
kommenden Jahr zu erwartenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in
vollem Umfang deckt. Darüber hinaus ermöglicht er den Aufbau einer Reserve. Jede
Bürgerin und jeder Bürger erhält damit unabhängig vom Alter und
Gesundheitszustand zu bezahlbaren Preisen auch weiterhin eine medizinisch
notwendige Versorgung auf hohem Niveau.
Gute medizinische Versorgung nicht zum Nulltarif
Medizinischer Fortschritt hat seinen Preis. Moderne Therapien und Arzneimittel
eröffnen ganz neue Gesundheitsperspektiven. Beispiele: Eine
Herzschrittmacher-Implantation kostet 32.000 Euro. Dafür müssen durchschnittlich
11 Jahre Beitrag in die GKV einbezahlt werden. Eine Knochenmarkstransplantation
kostet 110.00 Euro. Das entspricht durchschnittlich 39 Beitragsjahren.
In allen Industrienationen werden die Menschen zudem immer älter. Im Alter nehmen
Krankheiten zu. Fast die Hälfte aller Krankheitskosten entfiel 2006 auf Menschen
ab 65 Tendenz steigend. Gute Arbeit bei Gesundheit und Pflege soll auch
angemessen entlohnt werden. Das alles hat seinen Preis.
Gleichzeitig Entlastungen für die Bürger
Die paritätisch zu finanzierenden Lohnzusatzkosten wichtig für Arbeitsplätze in
Deutschland - verbleiben dennoch deutlich unter 40 Prozent. Das entspricht der
Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Im Gegenzug wird es ein Maßnahmepaket der
Bundesregierung geben, das die steuerliche Belastung senkt, die
Sozialversicherungsabgaben stabilisiert und mehr in Familien geben.
Quelle: Bundesregierung
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