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Bundestag will 22 ständige Ausschüsse einsetzen
Berlin: (hib/LEU) Alle fünf Fraktionen im Bundestag schlagen in einem gemeinsamen Antrag ( 17/17 <Bundestag> ) vor, in der neuen Wahlperiode 22 ständige Ausschüsse einzusetzen. Größter Ausschuss soll der Haushaltsausschuss mit 41 Mitgliedern sein. Es folgen mit jeweils 37 Mitgliedern der Auswärtige Ausschuss (bisher 36), der Innenausschuss (bisher 36), der Rechtsausschuss (bisher 27), der Finanzausschuss (bisher 36), der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (bisher 36), der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Gesundheit (bisher 31) und der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (bisher 36). 35 Abgeordnete sollen dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union angehören (bisher 33).
Jeweils 34 Mitglieder zählen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (bisher 31), der Verteidigungsausschuss (bisher 30), der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bisher 31), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (bisher 31) und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (bisher ebenfalls 31).
Der Petitionsausschuss soll künftig mit 26 (bisher 25) Mitgliedern und der Ausschuss für Kultur und Medien mit 24 Mitgliedern (bisher 20) sowie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 24 Mitgliedern (bisher 22) besetzt werden. Jeweils 18 Mitglieder werden dem Sportausschuss (bisher 16), dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (bisher 16) sowie dem Ausschuss für Tourismus (bisher 13) angehören. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wird weiterhin aus 13 Abgeordneten bestehen.
Die Fraktionen wollen zudem festlegen, dass das Zutrittsrecht zum Auswärtigen Ausschuss, zum Verteidigungsausschuss sowie zum Innenausschuss in Angelegenheiten der inneren Sicherheit auf die ordentlichen Mitglieder und deren namentlich benannte Stellvertreter beschränkt bleibt.
Der Antrag steht in der heutigen Sitzung des Bundestages zur Abstimmung.
Quelle: DBtg
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