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Bekämpfung des Dopings im Sport
Dopingkontrollsystem muss gestärkt werden

radler.jpg Rede des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport vor dem Deutschen Bundestag in Berlin:

Diesen Beitrag im Forum diskutieren. (4 Beiträge)

 

 

Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren!

Die jüngsten Skandalmeldungen aus dem Bereich des Radsports wie der sportmedizinischen Betreuung haben erneut unterstrichen, wie dringlich der Kampf gegen Doping ist. Man muss es ganz klar sagen: Dieser Missbrauch gefährdet zunehmend das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit des Leistungssports insgesamt. Der autonome Sport muss diese Seuche um seiner selbst willen mit aller Entschiedenheit bekämpfen, und Staat und Gesellschaft müssen dabei helfen. In diesem Sinne war und ist der Kampf gegen Doping ein Kernelement der Sportpolitik der Bundesregierung, da wir für die Förderung des Leistungssports auf nationaler Ebene zuständig sind.

Im September vergangenen Jahres hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket gegen
Doping beschlossen, das auch Empfehlungen der Rechtskommission des DOSB umgesetzt
hat. Der Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung behandeln, ist ein wichtiger Eckpunkt dieses Pakets. Er hat übrigens angesichts mancher Interviews muss man dies sagen ganz überwiegend die Zustimmung des Bundesrats erfahren: bei der Übertragung von Ermittlungsbefugnissen auf das Bundeskriminalamt, bei der Strafverschärfung für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten, bei der Einführung des erweiterten Verfalls in diesen Fällen unter anderem im Hinblick auf eine Gewinnabschöpfung von Vermögensvorteilen sowie bei der Verpflichtung zur Aufnahme von Warnhinweisen für Arzneimittel, die für Doping geeignet sind. Auch die vorgesehene Strafbarkeit des Besitzes von Dopingsubstanzen in nicht geringer Menge wird vom Bundesrat unterstützt, genauso die Aufnahme der besonders schweren Fälle des banden- beziehungsweise gewerbsmäßigen Inverkehrbringens, Verschreibens oder Anwendens von Dopingsubstanzen als Anlasstaten für eine Telekommunikationsüberwachung nach Paragraf 100 a Strafprozessordnung. Die
Bundesregierung hat, wie Sie wissen, am 18. April dazu einen gesonderten Gesetzentwurf, der die TKÜ insgesamt regelt, beschlossen.

Der Bundesrat hat darüber hinaus empfohlen, die Einfuhr von Arzneimitteln zu Dopingzwecken unter Strafe zu stellen und eine Kronzeugenregelung einzuführen. Wir haben zugesagt, das Erstere im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen.Die geforderte Kronzeugenregelung ist im Wesentlichen bereits in einem von der
Bundesregierung am 16. Mai beschlossenen Gesetzentwurf enthalten.

Mit unserer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats haben wir den Entwurf um die noch fehlende Stoffliste zu Artikel zwei ergänzt. Die Festlegung der nicht geringen Mengen soll zeitnah durch Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums in Abstimmung mit dem Innenministerium erfolgen.

Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiges Element zur Bekämpfung des Dopings. Aber ich sage klar: Gesetze allein reichen dazu nicht aus. Wir alle, auch die Bundesregierung, werden und müssen international wie national das uns Mögliche tun. Weil Spitzensport international ist, brauchen wir ein gemeinsames internationales Verständnis für Dopingbekämpfung. Wir haben die Ratifizierungsurkunde für das UNESCO-Übereinkommen hinterlegt und werden dem Abkommen am 1. Juli, also in wenigen Wochen, beitreten. Auch zum Zusatzprotokoll zu dem Europaratsübereinkommen soll die Ratifizierungsurkunde zeitnah hinterlegt werden. Mit beiden Abkommen wird die Basis für die gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen und für eine internationale Vereinheitlichung der Standards der Dopingbekämpfung gelegt, sodass zum ersten Mal ein weltweit einheitliches Instrumentarium zur Verfügung steht.

Der Antidopingcode der WADA ist eines der wichtigsten internationalen Instrumente. Wir wollen eine starke WADA; wir unterstützen sie finanziell und arbeiten an präzisen internationalen Vorschriften mit. Wir fordern auch die Verantwortung der WADA für einen weltweit sauberen Sport ein, nicht zuletzt und gerade auch mit Blick auf die Olympischen Spiele im kommenden Jahr.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union haben wir unter unserer Präsidentschaft ein Kommunikationsnetzwerk der nationalen Antidopingorganisationen auf den Weg gebracht. Die internationalen Sportverbände müssen ihrer Verantwortung ebenfalls ohne Wenn und Aber gerecht werden. Wir verfolgen mit durchaus besorgter Aufmerksamkeit die Vorbereitungen zur internationalen Straßenradweltmeisterschaft Ende September in Stuttgart. Ich sage es ruhig, aber klar: Eine finanzielle Förderung dieser Veranstaltung wird nur verantwortbar bleiben, wenn die Veranstalter, das heißt der Bund Deutscher Radfahrer und die Internationale Radsportunion, UCI, alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um zu gewährleisten, dass nur saubere Radfahrer an den Start gehen. Dies findet nämlich bereits im September statt.

Ich sehe derzeit vier Hauptaufgaben im nationalen Bereich:

Erstens. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Anwendung von Dopingsubstanzen
überhaupt nachgewiesen werden kann; da gibt es immer einen Wettlauf. Deswegen sind manche Geständnisse wohl in sorgfältiger Erwägung von Verjährungsvorschriften und Ähnlichem formuliert worden. Die wissenschaftliche Forschung muss immer wieder neue Nachweismethoden und Validierungen entwickeln. Mit den bisher bereitgestellten Geldern sind diese Aufgaben nicht zu bewältigen, weswegen wir anstreben, die Mittel für den Forschungsbereich anzuheben. Bundesregierung und Deutscher Olympischer Sportbund werden in der zweiten Jahreshälfte 2007 einen gemeinsamen "Runden Tisch zum Gendoping" durchführen, damit wir bei dieser Entwicklung nicht auch überrollt werden.

Zweitens. Wir werden das Dopingkontrollsystem stärken müssen. In diesem Rahmen sind zum einen von der NADA gemeinsam mit den Verbänden klare, eindeutige und praktikable Kontrollverfahren zu entwickeln, was derzeit auch geschieht. Aber die NADA muss auch finanziell in die Lage versetzt werden, ihren umfangreichen und gewachsenen Aufgaben nachzukommen. Es hat inzwischen so viele Versprechungen gegeben, von denen die wenigsten eingelöst wurden. Der Bund wünschte schon, dass die anderen auch ihren Teil tragen. Die Bundesländer, die Verbände, die Wirtschaft und nicht zuletzt die Sponsoren sind aufgerufen, dem Beispiel des Bundes, der zusätzlich zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat, zu folgen und die finanzielle Basis der NADA zu konsolidieren. Vielleicht erheben wir eine Abgabe auf Interviews, in denen Versäumnisse in der Dopingbekämpfungspolitik
kritisiert werden, und verwenden sie zugunsten der NADA, damit ein bisschen mehr
zusammenkommt.

Drittens. Wir werden strikt darauf achten, dass die Verbände Fördermittel des Bundes bei Doping zurückzahlen, und sehr genau prüfen, ob solche Verbände künftig überhaupt noch aus Steuermitteln gefördert werden können. Auch bisher stand die Zuweisung von Fördergeldern unter dem Vorbehalt, dass die Verbände Doping aktiv bekämpfen und den NADA-Code in ihre Satzungen übernehmen. Aber wir müssen doch noch einmal prüfen, ob das wirklich in allen Details stimmt.

Im Übrigen wollen wir auch in der Zukunft eine weitergehende bedingte Zuweisung von Bundesmitteln im Sinne einer zwingenden Kopplung der Zuweisungen an eine noch
festzulegende Zahl von Dopingkontrollen pro Verband verpflichtend machen. Wir haben erste Gespräche geführt und erarbeiten zusammen mit der NADA und den Verbänden ein Konzept, damit wir die historisch gewachsene, sehr uneinheitliche Anzahl von Kontrollen je Verband zu einem Ende bringen.

Wir werden noch sehr sorgfältig prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang
Bundesmittel direkt oder indirekt Sportlern, Trainern oder betreuenden Ärzten zugeflossen sind, die gedopt oder die NADA-Regeln nicht eingehalten haben. Wir haben zu diesem Zweck eine Taskforce eingesetzt, die aufklären soll, damit wir gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen ziehen können.

Viertens sollten wir die Strafverfolgung weiter stärken. Doping wird mehr und mehr international arbeitsteilig und hochabgeschottet durchgeführt und ist vielfach der organisierten Kriminalität zuzurechnen oder weist Verbindungen zu OK-Bereichen auf. Umso wichtiger ist es, dass der Staat seine Bekämpfungsstrukturen gleichermaßen professionalisiert und Kompetenzen bündelt. Wir tun das mit diesem Gesetzentwurf durch die Kompetenzzuweisung an das Bundeskriminalamt.

Wünschenswert ist aus meiner Sicht, dass auch auf der justiziellen Seite endlich der Forderung nach Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften Rechnung getragen wird, die von den Justizministern der Länder bisher nicht umgesetzt worden ist. Die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Dopingverfolgung wäre eine gute Parallele zur Kompetenzzuweisung an das Bundeskriminalamt. Ich appelliere in diesem Sinne erneut an die Landesjustizminister.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf den ebenfalls zur Debatte stehenden Antrag der FDP-Fraktion eingehen. Sie haben in diesem Antrag viele Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, die die Bundesregierung mit dem vorgelegten Entwurf und den von mir skizzierten Maßnahmen ebenfalls angeht. Dies macht deutlich, dass die Zielrichtung der Dopingbekämpfung in weiten Teilen fraktionsübergreifend verfolgt werden kann. In diesem Sinne werbe ich für eine zügige Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs.

<http://www.bundesregierung.de>Quelle: DBtg

 

 

 

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