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Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produkten wird verbessert
Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für eine "Gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)" geeinigt. Mit diesem Maßnahmenpaket wurden die Grundlagen für einen besseren Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten wie z. B. Spielzeug, Elektroartikel oder Handwerkzeugen gelegt, wie Detlef Scheele, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, und die amtierende Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, Bayerns Arbeits- und Sozialministerin Christine Haderthauer, erläuterten.
Arbeitsstaatsekretär Scheele: "Wir wollen in Deutschland gemeinsam alles tun, damit unsichere Produkte nicht in den europäischen Binnenmarkt gelangen oder so schnell wie möglich vom Markt genommen werden. Denn solche Produkte gefährden die Sicherheit und Gesundheit aller Anwender, ob Kinder, ältere Menschen oder Beschäftigte. Deshalb haben wir, das Bundesarbeitsministerium gemeinsam mit den Bundesministerien für Wirtschaft, Verbraucherschutz und Finanzen und den Ländern Möglichkeiten für eine bessere Rechtsetzung, eine Stärkung der Zusammenarbeit aller Beteiligten und für eine wirksamere Verbraucherinformation erarbeitet".
Bayerns Arbeits- und Sozialministerin Christine Haderthauer: "Bund und Länder setzen sich für optimale Produktsicherheit ein. Um den Schirm vor gefährlichen Produkten noch wirksamer zu machen, haben wir jetzt einen wichtigen Schritt voran gemacht und die Weichen für eine effektivere Marktüberwachung gestellt. Die zuständigen Behörden haben jetzt die Möglichkeit länderübergreifend sich noch besser zu koordinieren. Entdeckt beispielsweise die Überwachungsbehörde in einem Bundesland bei der Überprüfung eines Spielzeugs einen gravierenden Mangel, ist durch eine zentrale Koordinierungsstelle jetzt sichergestellt, dass bundesweit schnell und einheitlich agiert wird. Wir erreichen so nicht nur einen best möglichen Schutz für Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher, sondern verhindern gleichzeitig auch wirkungsvoll Wettbewerbsverzerrungen für die Teile der Wirtschaft, die sich an die Sicherheitsanforderungen halten."
Ein wesentliches Element des Maßnahmenpaketes ist unter anderem der Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle für Marktüberwachung im Bereich des GPSG. Diese Stelle soll aber außer Koordinierungsaufgaben auch mit bundesweiten Vollzugskompetenzen ausgestattet werden.
Weiterhin sollen die Kommunikations- und Informationssysteme verbessert und ausgebaut werden, z. B. durch den Aufbau eines zentralen Portals für Rückrufmanagement und Verbraucherinformationen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Darüber hinaus enthalten die Eckpunkte noch eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Fortentwicklung der Rechts-vorschriften, zur einheitlichen Durchführung von Marktüberwachungsmaßnahmen und zum Ausbau der bestehenden nationalen und europäischen Kooperationsstrukturen.
Die Eckpunkte für eine Gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)" wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien vom 30. Juni 2009 bekannt gemacht.
Quelle: BMAS
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