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Mehr Meister-Bafög
Die Bundesregierung hat den Aufstieg durch Fortbildung erleichtert. Von den Möglichkeiten zur finanziellen Förderung werden künftig mehr Berufstätige profitieren können. Der Bundesrat stimmte heute der Änderung des so genannten Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetzes (AFBG oder auch Meister-Bafög genannt) zu. Nun kann es in Kraft treten.
"Das Meister-Bafög ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Mit den nun eingeführten Leistungsverbesserungen sorgen wir für die richtigen Weichenstellungen, um noch mehr Menschen als bisher für Fortbildungen zu gewinnen und einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs sicher zu stellen." Dies sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan zur Entscheidung des Bundesrats.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten wächst. Künftig können auch Altenpflegekräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher gefördert werden. Außerdem sind höhere Leistungen für eine Aufstiegsfortbildung vorgesehen. Die Bedarfssätze und Freibeträge wurden bereits im vergangen Jahr um zehn Prozent erhöht.
Je nach Lebenssituation - Familienstand, Kinderzahl, eigenes Einkommen, Einkommen des Ehegatten - variiert die Höhe der Förderung sehr stark. Auch ist das Verhältnis zwischen Darlehen und Zuschuss von verschiedenen Faktoren abhängig, ebenso die Förderung der Lehrgangsgebühren. So erhält beispielweise ein Alleinstehender ohne Kinder monatlich 675 Euro, davon 229 Euro als Zuschuss. Bei der Berechnung hilft das Bundesbildungsministerium unter www.meister-bafoeg.info <http://www.meister-bafoeg.info>.
Wichtig: Menschen, die bereits selbst eine Aufstiegsförderung finanziert haben oder anderweitig gefördert wurden, sind nunmehr ebenfalls anspruchsberechtigt. Bisher war eine erneute Unterstützung für die Fortbildung nicht möglich.
Eltern im Vorteil
Besondere Unterstützung erhalten nach dem Gesetz Fortbildungswillige mit Kindern: Der Erhöhungsbetrag pro Kind steigt von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat. Die Hälfte davon wird als Zuschuss gezahlt und nicht mehr nur wie bisher als Darlehen gewährt.
Zugleich ist ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende vorgesehen. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die schon lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, erhalten die Förderung künftig ohne Mindesterwerbsdauer. "Wir wollen Menschen mit Migrationshintergrund noch stärker integrieren, weil wir in Deutschland auf kein Talent verzichten können und wollen", sagte Schavan.
Flexibler fördern, Anreize geben
Für viele war problematisch, dass nach Lehrgangsende oft bis zu drei Monate bis zur Prüfung vergehen. In dieser Zeit gab es bisher keine Förderung. Künftig wird in dieser Zeit Unterhaltsgeld bezahlt.
Ferner sieht die Novelle leistungsorientierte Elemente wie Erlassmöglichkeiten bei erfolgreichem Abschluss der Aufstiegsfortbildung oder bei Unternehmensgründungen vor. "Damit wollen wir einen Motivationsschub geben, eine berufliche Aufstiegsfortbildung zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen", betonte Schavan.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) oder so genannte Meister-Bafög begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Fortbildungen. Es ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Die Förderung ist aber an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen.
Quelle: Bundesregierung
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