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Warum der Staat sich strafbar gemacht hat
Darf ein Staat Straftaten begehen, um Steuerbetrüger zu überführen? Nein, sagt Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach. Er hat Bundesregierung und BND wegen Untreue und Anstiftung zur Ausspähung von Daten angezeigt. WELT ONLINE sprach mit dem Juristen, der die Steuerfahnder mit der Inquisition vergleicht.
WELT ONLINE: Herr von Schirach, Sie haben die Bundesrepublik Deutschland und den Bundesnachrichtendienst im Zusammenhang mit der Steueraffäre um Post-Chef Klaus Zumwinkel wegen eines besonders schweren Falls der Untreue und des Ausspähens von Daten angezeigt – warum?
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Ferdinand von Schirach: Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein wohl einmaliger Vorgang, dass sich die Regierung mit einem Straftäter zusammentut, um über 1000 eigene Bürger verfolgen zu können. Ich denke, dass so etwas einem Rechtsstaat fremd ist und fremd bleiben muss. Die Straftaten sind, wenn der Sachverhalt, den die Presse seit Tagen verbreitet und der von der Bundesregierung nicht dementiert wird, von Minister Steinbrück, der die Bundesregierung hierbei vertritt, und führenden Mitarbeiters des BND begangen worden.
WELT ONLINE: Können Sie das etwas genauer erklären?
Von Schirach: Nun, es ist rechtlich etwas knifflig. Die Bundesregierung ist durch Gesetz verpflichtet, die Vermögensinteressen der steuerzahlenden Bürger wahrzunehmen. Sie hat diese Pflicht verletzt, indem sie durch den Bundesminister der Finanzen 4,2 Millionen Euro für die Begehung einer nach dem Liechtensteiner Strafgesetzbuch strafbaren Handlung ausgegeben hat oder den Bundesnachrichtendienst hat ausgeben lassen. Die Bundesregierung ist nicht berechtigt, Geld für die Verübung einer Straftat zur Verfügung zu stellen.
WELT ONLINE: Worin besteht nun die Straftat?
Von Schirach: Die Straftat ist die Übergabe der DVD durch den Liechtensteiner Bankangestellten an den BND. Das ist nach Liechtensteiner Recht eine schwere Straftat. Es lässt doch aufhorchen, wenn das Bundesjustizministerium jetzt schon erklärt, es sei nicht einbezogen worden. Das Steuergeld so zu verwenden, stellt jedenfalls eine besonders schwere Untreuehandlung dar. Das ist übrigens völlig unabhängig davon, ob man meinte, dass man dadurch mehr Geld einnehmen könnte, als man ausgegeben hatte.
WELT ONLINE: Aber meinen Sie, das alles wurde im Finanzministerium vorher nicht geprüft?
Von Schirach: Schlimmer ist noch, dass sich die Bundesregierung möglicherweise auch wegen Ausspähens von Daten strafbar gemacht hat. Die Bundesregierung wusste natürlich, dass ein Auskunftsersuchen an die Bank aufgrund des Liechtensteiner Bankgeheimnisses nicht zum Erfolg führen würde. Deshalb aber einen illegalen Weg einzuschlagen, ziemt sich nicht nur für die Regierung unseres Landes nicht, es ist meines Erachtens auch strafbar.
WELT ONLINE: Was bedeutet das konkret für die Steuersünder?
Von Schirach: An dieser Stelle wird es interessant. Grundsätzlich gibt es in der Bundesrepublik, anders als im amerikanischen Recht, kein Verbot, „die Früchte eines verbotenen Baums“ zu essen. Das heißt, vereinfacht gesagt, ein Beweis, der rechtswidrig gewonnen wurde, darf hierzulande verwertet werden.
WELT ONLINE: Das heißt?
Von Schirach: Grundsätzlich bedeutet das, dass die DVD verwertbar wäre, selbst wenn sich Herr Steinbrück und andere strafbar gemacht hätten. Aber es spricht einiges dafür, dass von diesem Grundsatz hier, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen, eine Ausnahme gemacht werden muss. Es kann nicht angehen, dass die Bundesregierung einem Straftäter Geld bezahlt, sich sehenden Auges in die Nähe von Straftaten rückt und dann später behauptet, alles sei verwertbar. Ich denke, dass sehr gute Aussichten bestehen, dass zumindest das Bundesverfassungsgericht sagen wird, dass der Staat nie so handeln darf. Die Sanktion wäre dann, dass die DVD wertlos wäre.
WELT ONLINE: Aber sind solche Informationen, wie sie der Kontaktmann des BND geliefert hat, nicht nötig, um Steuersündern überhaupt auf die Spur zu kommen?
Von Schirach: Ich bin Strafverteidiger und kein Strafverfolger. Aber eines muss doch für Sie und mich und jedermann unverrückbar sein: Unter keinen Umständen darf unser Staat Straftaten begehen oder dabei helfen.
WELT ONLINE: Bedeutet das nicht die Kapitulation des Rechtstaates vor Rechtsbrechern, die es sich leisten können, das Geld ins Ausland zu schaffen?
Von Schirach: Lassen Sie mich die Antwort als Gegenfrage formulieren: Darf ein Staat Rechtsbruch begehen, um eigene Bürger zu verfolgen?
Wenn Sie den ganzen Artikel lesen möchten, dann finden Sie ihn unter
http://www.welt.de/politik/article1694518/.html#reqNL
Quelle: Welt online
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