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Eltern junger Freiwilliger erhalten künftig Kindergeld
Bundesrat billigt heute Gesetz zur Stärkung des Engagements junger Menschen in Freiwilligendiensten aller Generationen - Kindergeld wird auch rückwirkend gezahlt. Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst aller Generationen ableisten, haben künftig Anspruch auf Kindergeld. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat heute gebilligt. Neben dem Einsatz für den Freiwilligendienst müssen die Kinder allerdings auch die übrigen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllen. So darf ihr Einkommen zum Beispiel die Grenze von 7.680 Euro im Jahr 2009 nicht überschreiten. Damit gelten für den Freiwilligendienst aller Generationen künftig in Bezug auf das Kindergeld dieselben Voraussetzungen wie beispielsweise für das Freiwillige Soziale Jahr. Die Regelung soll rückwirkend ab 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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Kinderbonus wird ab April ausgezahlt
Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurde der so genannte Kinderbonus beschlossen. Die Familienkasse wird beginnend mit der laufenden Kindergeldzahlung im April zu den bekannten Auszahlungsterminen den Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro pro Kind an die Kindergeldberechtigten auszahlen. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Im Jahr 2008 zahlten die Familienkassen fast 30 Milliarden Euro Kindergeld und Kinderzuschlag an Eltern und Alleinerziehende aus. Davon profitierten rund 15 Millionen Kinder und deren Eltern.
Quelle: BA
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Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung: Der Versorgungsausgleich wird neu gefasst
Der Bundesrat hat heute der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Regelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs - die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen - ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten.
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Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen" bietet neue Erkenntnisse
Frauen werden keineswegs nur in sozialen Brennpunkten von ihrem männlichen Partner geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt. Auch in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten werden sie in einem viel höheren Maß Opfer von Gewalt, als dies bislang bekannt war. Das belegt die Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen", die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heute in Berlin vorstellt.
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Kein Alkohol für Jugendliche an Tankstellen
Alkohol gehört nicht in die Hände von Jugendlichen. Auch an Tankstellen soll Alkohol nicht mehr an Jugendliche verkauft werden. Dafür hat die Tankstellenbranche einen Aktionsplan beschlossen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, begrüßt den Aktionsplan und die darin festgeschriebenen konkreten Ziele: "Damit übernehmen die Tankstellenverbände Verantwortung für den Jugendschutz." Jetzt müsse es darum gehen, die beschlossenen Maßnahmen an den etwa 15.000 Tankstellen umzusetzen, so Bätzing weiter.
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Internetportal und 17 Modellprojekte gestartet
Bundesweit sind 17 Modellprojekte, die Frauen nach einer mehrjährigen Auszeit beim Wiedereinstieg in den Beruf helfen sollen, sowie ein Internetportal mit ausgewählten Informations- und Beratungsangeboten vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit gestartet worden.
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Broschüre zu Magersucht und Bulimie im Internet
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat gemeinsam mit der länderübergreifenden Initiative "jugendschutz.net" eine Informationsbroschüre zu Essstörungen wie Anorexie und Bulimie und ihrer Verherrlichung im Internet herausgegeben. Die Broschüre gibt Eltern, pädagogischen Fachkräften und Providern wertvolle Informationen und Ratschläge.
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Internetportal zur Kindertagesbetreuung online
Ab sofort ist das neue Internet-Portal rund um das Thema Kindertagesbetreuung unter der Adresse www.vorteil-kinderbetreuung.de abrufbar. Informationen, Adressen und lokale Angebote zum Thema Kinderbetreuung können recherchiert werden.
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Mehr Schutz für die Jüngsten: Bundesregierung bringt Änderungen im Kinderschutzgesetz auf den Weg
Die Bundesregierung unternimmt weitere Schritte, um den Kinderschutz bundesweit zu verbessern: Am 21. Januar hat das Bundeskabinett den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz soll eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Austausch von Informationen bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung geschaffen werden.
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