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Der Deutsche Bundestag
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Zulässigkeit von Kindergärten in Wohngebieten verbessern
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die bauplanrechtliche Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten "effizient" verbessern. Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag ( 16/13624 <Hier klicken> ), der heute im Bundestag beraten wird. Soweit diese Einrichtungen überwiegend der Betreuung von Kindern dienen, die in den jeweiligen Gebieten wohnen, sollen diese Einrichtungen in der Baunutzungsverordnung auch in reinen Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden, heißt es weiter.
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Bund macht in diesem Jahr noch mehr Schulden
Berlin: (hib/MIK) Der Bund macht in diesem Jahr noch mehr Schulden als bisher eingeplant. Dies geht aus dem Zweiten Nachtragsetat 2009 hervor, den der Haushaltsausschuss am Mittwochabend beschlossen hat. Danach soll die Neuverschuldung in diesem Jahr auf 49,08 Milliarden Euro steigen. Im Entwurf der Bundesregierung zu diesem Nachtragsetat ( 16/13000 <Hier klicken> ) war noch eine Nettokreditaufnahme von 47,59 Milliarden Euro vorgesehen. Insgesamt steigen damit in diesem Jahr die Ausgaben auf 303,31 Milliarden Euro. Für Investitionen sind 32,8 Milliarden Euro eingeplant und die Steuereinnahmen sollen 224,07 Milliarden Euro betragen.
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Innenausschuss macht Weg für Änderung des Artikel-10-Gesetzes frei
Der Innenausschuss hat grünes Licht für eine Änderung des Artikel-10-Gesetzes über Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gegeben, mit der insbesondere die Aufklärungsmöglichkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) verbessert werden sollen. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD billigte der Ausschuss am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/509) in geänderter Fassung. Die Vorlage soll am Freitag abschließend im Bundestag behandelt werden.
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Pflegereform bringt Erleichterungen für Millionen
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die Reform der Pflegeversicherung ist eine gute Reform für Pflegebedürftige, Ange-hörige und Pflegekräfte. Sie verbessert die Leistungen. Sie schafft neue Betreuungs- und Pflegestrukturen. Sie bringt den Bürgerinnen und Bürgern durch die Pflegestütz-punkte als zentrale Anlaufstellen mehr Beratung und Service. Sie sorgt durch strengere Regeln und Transparenz für mehr Pflegequalität.
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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.
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Rede der Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, zur Einführung eines Gesundheitsfonds vor dem Deutschen Bundestag am 18. Januar 2008 in Berlin:
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Man könnte der FDP dankbar sein, dass sie uns mit dieser Aktuellen Stunde noch einmal die Gelegenheit gibt, hier über die Vorzüge eines fairen Wettbewerbs im Gesundheitswesen zu reden. Ich gebe ja zu, dass den Zuhörern und denen, die schon länger hier sitzen, die Verbindung der Worte "fairer Wettbewerb" und "FDP" so wie die Verbindung der Worte "der Teufel" und "das Weihwasser" vorkommen muss. Immer dann, wenn die FDP nämlich für mehr Wettbewerb eintrat, ging es ihr eigentlich nur darum, Vorteile für die eigene Klientel zu schaffen. Deswegen, Frau Kollegin Widmann-Mauz, passt das Verhalten der FDP sehr gut zusammen: auf der einen Seite für mehr Geld für die Pharmaindustrie, für Zahnärzte, für Apotheker und andere streiten, aber andererseits im Parlament einen Antrag auf Grundversorgung für alle Menschen einbringen. Das tragen dann die armen Menschen. Diejenigen dagegen, die Geld haben, könnten sich ihren Krankenversicherungsschutz selber erweitern. Das ist FDP-Politik. Deshalb, Herr Kollege Bahr, werden wir in dieser Frage nie zusammenkommen und gemeinsam etwas auf den Weg bringen.
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Zypries: Kinder sollen von neuem Unterhaltsrecht profitieren
Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. „Mit dieser Reform gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik. Unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Wir haben eine hohe Scheidungsrate, die Rollenverteilung innerhalb der Ehe hat sich gewandelt und neue Familienformen entstehen. Mit der nun vereinbarten Unterhaltsrechtsreform reagieren wir sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen. Das Unterhaltsrecht betrifft die Familien in besonderem Maß. Es geht um das finanzielle Einstehen füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten und unverheirateten Elternteilen“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.
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Bundestag beschließt besseren Rechtsschutz im Jugendstrafvollzug
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes verabschiedet, das die Rechtsschutzmöglichkeiten, die Jugendliche im Strafvollzug haben, jugendgerechter ausgestaltet. „Jeder junge Strafgefangene kann nach geltendem Recht jede belastende Maßnahme der Anstaltsleitung gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Weg zu den Gerichten darf aber nicht durch Hemmschwellen unnötig erschwert werden. Vielen jungen Strafgefangenen fehlt die Übung im Umgang mit staatlichen Institutionen und es fällt ihnen schwer, ihre Anliegen schriftlich zu formulieren. Deshalb sollen sie in Zukunft – anders als bisher – ihre Anliegen auch mündlich in der ihnen eigenen, jugendtypischen Sprache direkt vor dem Gericht vorbringen können. Das Gericht kann seinerseits im Gespräch auf den Jugendlichen einwirken und ihm sein Verhalten und die rechtlichen Konsequenzen vor Augen führen. Zuständig für solche Anträge sind künftig nicht mehr die Oberlandesgerichte, sondern die örtlich näheren Jugendkammern bei den Landgerichten am Sitz der Jugendhaftanstalt“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
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Gesetz tritt zum 01.Juli 2008 in Kraft
Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. „Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erhält das Anwaltsmonopol für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen. Allerdings wird es künftig moderate Öffnungen geben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
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