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"Nur" 52 Punkte enthält die Tagesordnung für die erste Sitzung des Bundesrates nach der Sommerpause
Am Beginn steht traditionell die Debatte über die Regierungspläne zum neuen Haushaltsjahr 2010 und zum Finanzplan des Bundes bis zum Jahr 2013. Beide Entwürfe hatte die Bundesregierung Bundestag und Bundesrat zeitgleich vorgelegt. Geplant für das nächste Jahre ist ein Haushaltsvolumen von fast 328 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 86,1 Milliarden Euro.
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3. SGB-IV-Änderungsgesetz vom Bundesrat bestätigt
Das 3. SGB-IV-Änderungsgesetz bringt weitreichende Neuregelungen mit sich. Z. B. die gesetzliche Garantie, dass die Renten in Deutschland auch dann stabil bleiben, wenn die Löhne - wider Erwarten - irgendwann einmal übers Jahr sinken sollten. Diese Zusage ist wichtig, um das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken. Und sie ist ein Zeichen der Solidarität der Jüngeren an die Älteren.
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Die Pflegereform
Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Damit kann die beschlossene Reform zum 1. Juli in Kraft treten. Sie verbessert die Leistungen und schafft neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen. "Diese Reform ist gut gelungen", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Sie bringt spürbare und konkrete Erleichterungen für die Menschen. Vor allem altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Zudem gibt es künftig mehr Beratung und Service für Bürgerinnen und Bürger.
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Besserer Versicherungsschutz im Straßenverkehr
Heute ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes endgültig verabschiedet worden. Der Bundesrat hat zugestimmt, den Versicherungsschutz bei Unfällen im Straßenverkehr zu verbessern und mehr Transparenz bei der Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung einzuführen. „Menschen, die Opfer eines Unfalls im Straßenverkehr werden, erhalten einen besseren finanziellen Schutz vor den Folgen, denn der Mindestversicherungsschutz wird ausgeweitet und die Haftungsbeträge werden angehoben. Besonders freue ich mich, dass es uns gelungen ist, einen unbürokratischen Opferschutz bei Unfällen mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und landwirtschaftlichen Anhängern zu gewährleisten, ohne die Unternehmen mit neuen Versicherungspflichten zu belasten. Personen, die durch solche Fahrzeuge geschädigt werden, können künftig ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verein Verkehrsopferhilfe e.V. geltend machen, wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist oder keine Betriebshaftpflichtversicherung hat“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
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Bundesrat stimmt Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe zu
Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe zugestimmt.
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Der Bundesrat hat dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zugestimmt.
Der sogenannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle wird voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Mit dem Zweiten Korb wird das Urheberrecht – aufbauend auf die erste Novelle aus dem Jahr 2003 – weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. Das Gesetz bringt die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich.
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Die Novelle wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
 Die Reform des Versicherungsvertragsrechts hat nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Bei der Lebensversicherung werden die Versicherten angemessen an den mit ihren Prämien erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Erstmals erhält der einzelne Versicherungsnehmer auch einen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven. Die Beratung und Information der Kunden beim Abschluss von Versicherungen wird deutlich verbessert. Ihnen müssen künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem entfällt das Alles- oder Nichts-Prinzip. Das heißt, künftig erhält der Versicherte auch dann anteilig Versicherungsschutz, wenn er zum Beispiel den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt.
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Bundesrat beschließt Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Heute hat der Bundesrat das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beschlossen. Damit kann das Gesetz zum 1. September 2007 in Kraft treten.
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