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Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produkten wird verbessert
Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für eine "Gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)" geeinigt. Mit diesem Maßnahmenpaket wurden die Grundlagen für einen besseren Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten wie z. B. Spielzeug, Elektroartikel oder Handwerkzeugen gelegt, wie Detlef Scheele, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, und die amtierende Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, Bayerns Arbeits- und Sozialministerin Christine Haderthauer, erläuterten.
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Ab August erstmalig zusätzliche Leistungen für die Schule
Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des sogenannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, zum Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung oder Schulmaterialien.
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Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr
Menschen mit einer Conterganschädigung können künftig ohne Weiteres auf Behindertenparkplätzen parken. Und mehr Behinderte können demnächst auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen das Auto abstellen. Der Bundesrat hat am 6. März 2009 Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen mit Blick auf Menschen mit Behinderung zugestimmt. Für schwerbehinderte Menschen gibt es künftig im Straßenverkehr weitere erhebliche Erleichterungen. So werden Menschen mit einer Conterganschädigung oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen künftig ebenfalls ohne Weiteres auf Behindertenparkplätzen parken können. Dies war bislang nur außergewöhnlich gehbehinderten Menschen vorbehalten und für von blinden Menschen und ihren Begleitungen genutzten Autos möglich.
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Mehr Meister-Bafög
Die Bundesregierung hat den Aufstieg durch Fortbildung erleichtert. Von den Möglichkeiten zur finanziellen Förderung werden künftig mehr Berufstätige profitieren können. Der Bundesrat stimmte heute der Änderung des so genannten Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetzes (AFBG oder auch Meister-Bafög genannt) zu. Nun kann es in Kraft treten.
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Firmen nutzen Kurzarbeit
Im Februar haben Firmen für 700.000 Beschäftigte Anträge auf Kurzarbeit gestellt. Die Unternehmen nutzen den erleichterten Zugang und die finanziellen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld. Das Instrument hilft, trotz Auftragsrückgängen an den Stammbelegschaften festzuhalten.
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Zahl der Arbeitslosen im Januar gestiegen
Die Zahl der Arbeitslosen ist im Januar auf 3,49 Millionen gestiegen. Die konjunkturelle Krise und der harte Winter machen sich bemerkbar. Dennoch gibt es noch 170.000 weniger Arbeitslose als vor einem Jahr. Zugleich nutzen die Firmen das Instrument Kurzarbeit, um die Auftragsflaute zu überbrücken. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland stieg gegenüber dem Vormonat um 387.000, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg mitteilte. Die Arbeitslosenquote kletterte um 0,9 Punkte auf 8,3 Prozent. Vor einem Jahr hatte sie bei 8,7 Prozent gelegen.
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Filmportal zu Ausbildungs- und Hochschulberufen
Wussten Sie, dass ein Geigenbogen aus über 30 Einzelteilen besteht, die in 100 Arbeitsschritten zusammengefügt werden? Was stellen Werkzeugmacher her? Die Zangen und Schraubendreher für Ihren Werkzeugkasten? Das und vieles mehr erfahren Sie in den neuen Filmen von BERUFE.TV, dem Filmportal der Bundesagentur für Arbeit.
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Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Das ändert sich für Bürger, Arbeitgeber und Träger
Am 1.1.2009 tritt das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Damit werden die Förderinstrumente der Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher reduziert, vereinfacht und flexibilisiert.
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Qualifizieren statt entlassen
Die Bundesregierung hilft Betrieben, in einer konjunkturell schwierigen Phase Beschäftigte zu halten und nicht zu entlassen. Ab 2009 verlängert sich die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate. Diese Zeit bietet Unternehmen auch Möglichkeiten, ihre Beschäftigten gezielt zu qualifizieren. Für Qualifizierungsangebote während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden künftig auch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt. Dazu hat das
Bundeskabinett einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt.
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