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Mindestlohn in der Pflegebranche beschlossen
Qualifizierte Pflege muss angemessen bezahlt werden. Deshalb wird es in der Pflegebranche künftig einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine entsprechende Rechtsverordnung. Diese tritt zum 1. August 2010 in Kraft. Die nun beschlossene Rechtsverordnung legt die Entgeltuntergrenze, also den Mindestlohn, fest. Dieser Mindestlohn ist künftig für alle in Deutschland in der Pflegebranche beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten. Er gilt gleichermaßen für inländische wie ausländische Pflegeunternehmen.
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Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige unter Sachverständigen umstritten
Berlin: (hib/HLE/HIL) Die nach der Abgabenordnung mögliche strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist unter Sachverständigen völlig umstritten. ”Wer die Selbstanzeige gänzlich abschaffen will, schießt über das Ziel hinaus“, erklärte Professor Wolfgang Joecks von der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch. Dagegen betonte Martin Kemper, Richter am Finanzgericht München, ”dass die Legitimation der Selbstanzeige nur schwach begründet ist und einer Streichung von § 371 Abgabenordnung damit im Ergebnis keine gewichtigen Argumente entgegenstehen“.
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Bund will im kommenden Jahr 307,4 Milliarden Euro ausgeben
Berlin: (hib/MIK/K.T.) Der Bund will im kommenden Jahr 307,4 Milliarden Euro ausgeben. Das geht aus dem Etatentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2011 hervor, den das Bundeskabinett am Mittwochmorgen verabschiedet hat und den Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) anschließend im Haushaltsausschuss vorstellte. Damit fallen die Ausgaben um 12,1 Milliarden Euro geringer aus als in diesem Jahr.
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Zu wenig Lohn, zu viele Stunden
Sie ignorieren Tarife, zahlen nicht bei Krankheit oder führen Steuern zu spät ab. Zeitarbeitsfirmen missachten regelmäßig die Vorschriften. Jetzt sollen es mehr Kontrolleure richten. Die offizielle Liste der Verfehlungen ist lang: Zeitarbeitsunternehmen wenden Tarifverträge falsch an. Sie zahlen bei Krankheit den Lohn nicht weiter. Sie führen Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern unzureichend oder verspätet ab. Oder gewähren Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld nicht vollständig. Gleichzeitig haben die Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. All dies geht aus Antworten des Arbeitsministeriums in Fragestunden des Bundestages hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen.
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Kassen dürfen nun beliebig Zusatzbeiträge kassieren
Die Koalition ist sich einig: Der Krankenkassenbeitrag steigt ab 2011. Was den Kassen dann noch fehlt, dürfen sie sich selbst vom Versicherten holen. Die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland müssen sich auf höhere Beiträge einstellen. Der Krankenkassenbeitrag steige 2011 wieder auf 15,5 Prozent, sagte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, nachdem sich die Koalition auf ein Modell zur Finanzierung des Gesundheitssystems verständigt hatte.
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"Marktbalance" und "Steinzeitkapitalismus"
Berlin: (hib/KOS/HIL) Die Macht großer Anbieter im Lebensmitteleinzelhandel ist unter Experten umstritten. In einer Anhörung über die Nachfragemacht der Unternehmen und deren Konsequenzen prallten die Meinungen der Experten am Montagnachmittag im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hart aufeinander. Von einer ”Marktbalance“ sprach der Handelsverband Deutschland (HDE), gegen einen ”Steinzeitkapitalismus“ wetterte Helmut Born vom Deutschen Bauernverband Während HDE-Vertreter Stefan Genth und der Einzelsachverständige Rainer Lademann eine Benachteiligung der Lebensmittelproduzenten durch Preisdiktate des Handels bestritten, beklagten die anderen Experten die Abhängigkeit der Hersteller von wenigen marktbeherrschenden Supermarktketten, deren Preisdruck sie ausgeliefert seien. Die Folge sei, so Franz-Josef Möllenberg von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dass sich in der Ernährungsindustrie auch der Druck auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zusehends erhöhe.
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Deutliche Expertenkritik an Neuorganisation der Bundespolizei
Berlin: (hib/STO/BOB) Die 2008 beschlossene Neuorganisation der Bundespolizei stößt bei Experten auf deutliche Kritik. Dies wurde am Montagnachmittag auf einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses deutlich. Zu der Neuorganisation gehörte unter anderem die Schaffung des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam als Bundesoberbehörde sowie die regionale Zusammenfassung der vorherigen 19 Bundespolizeiämter zu 9 Bundespolizeidirektionen.
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Euro-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz
Laut Studie ist die Öffentlichkeit getäuscht worden: Das Rettungspaket sei anders als behauptet nicht zeitlich befristet. Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Rettungsschirm ist ein grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), die WELT ONLINE exklusiv vorliegt. Die Öffentlichkeit sei zudem über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern „zeitlich unbefristet installiert“, schreibt der Autor Marcell Jeck.
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4,4 Milliarden Kreditkosten für Bankenrettung
Die zusätzlichen Kapitalkosten des Bundes für die Kreditbelastung durch die Bankenrettung dürften sich bis 2013 auf 4,4 Milliarden Euro summieren. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/2294) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2054) hervor. Danach betragen die Kapitalkosten für die Bankrettung in diesem Jahr 760,5 Millionen Euro und steigen im nächsten Jahr auf 869,14 Millionen Euro. Ab 2011 wird mit gleichbleibenden jährlichen Kapitalkosten von 927,3 Millionen Euro gerechnet. Sie setze sich dafür ein, dass der Finanzsektor angemessen an den Kosten der Krise beteiligt werde und unterstütze daher eine international abgestimmte Besteuerung der Finanzmärkte, versichert die Regierung. Hedgefonds, Private Equity-Fonds und Versicherer sollten aber nicht an der geplanten risikoadjustierten Bankenabgabe beteiligt werden. Die Zulässigkeit einer solchen Sonderabgabe sei an enge Voraussetzungen geknüpft. Die Heranziehung von Unternehmen, die keine Banken sind, zur Finanzierung dieser Restrukturierungsmaßnahme genüge den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine Sonderabgabe nicht.
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